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er entscheidet für uns,

wenn wir es selbst nicht

mehr können? Wie kann ich was

regeln? Was ist wirklich notwen-

dig? Über diese Frage haben

wir mit der ASB-Fachreferentin

Dr. Marion Wilhelm gesprochen.

Der ASB hat gerade einen

Vorsorgeratgeber veröffentlicht,

der dabei hilft zu regeln, wer in

welcher Situation für einen

selbst entscheidet. Aber warum

benötigt man überhaupt eine

Vorsorgevollmacht?

M.W.:

Will man in einem Notfall

vermeiden, dass das Gericht einen

Betreuer bestellt, so setzt dies vor-

aus, dass ein anderer mittels einer

Vollmacht für einen selbst handeln

darf. Dies gilt – entgegen einem

weit verbreiteten Irrtum – auch

für Familienangehörige, sodass

selbst der Ehegatte oder die Kinder

ohne entsprechende Bevollmäch-

tigung nicht reagieren können.

Was genau regelt eine

Vorsorgevollmacht?

M.W.:

Hier kann eine Person des

Vertrauens als Bevollmächtigte

eingesetzt werden, die im Fall der

eigenen Entscheidungsunfähigkeit

für einen selbst handeln kann.

Allerdings setzt dies voraus, dass

man die Vollmacht zu einem Zeit-

punkt verfasst, zu dem man noch

gesundheitlich in der Lage ist,

sich selbst um seine rechtlichen

Angelegenheiten zu kümmern.

Eigentlich sollte jeder von uns

eine Vorsorgevollmacht haben.

Unfall und Krankheit kennen

schließlich keinen Zeitplan.

Wo bewahre ich eine Vorsorge-

vollmacht am besten auf?

M.W.:

Eine Vorsorgevollmacht

sollte im Ernstfall schnell gefun-

den werden können. Man kann

sie zu Hause aufbewahren.

Allerdings muss gewährleis-

tet sein, dass die betroffenen

Personen auch Kenntnis von

der Vollmacht haben und darauf

zugreifen können. Deshalb ist es

am besten, das Dokument direkt

bei der Person des Vertrauens

– dem Bevollmächtigten – zu

hinterlegen. Sinnvoll ist auch die

Registrierung beim Zentralen

Vorsorgeregister der Bundesnotar-

kammer, wo man die Daten des

Bild: ASB/M. Nowak

Regeln, wer im Notfall entscheidet

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Der ASB gibt mit dem Vorsorgeratgeber

eine Hilfestellung, damit die Vorstellungen

präzise formuliert werden können.

ASB MAGAZIN

 4 / 2017

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