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Der vollständig neu konzipierte

und aktualisierte Ratgeber des

ASB-Bundesverbandes rund um

die Themen Vorsorgevollmacht,

Betreuungsverfügung und

Patientenverfügung ist kostenfrei

unter Angabe der Artikelnummer

602156 per Mail an

publikationsbestellung@asb.de

erhältlich.

Vollmachtgebers und des Bevoll-

mächtigten hinterlegen kann.

Bin ich dann für immer an die

Vorsorgevollmacht gebunden?

M.W.:

Der Vollmachtgeber

kann die Vorsorgevollmacht

jederzeit widerrufen. Ist der

Bevollmächtigte im Besitz der

Vollmachtsurkunde, ist Voraus-

setzung, dass er diese an den

Vollmachtgeber zurückgibt.

Reicht denn eine Vorsorge-

vollmacht allein aus?

M.W.:

Nein. Um möglichst lü-

ckenlos vorzusorgen, sind drei

Bausteine notwendig. Während

die Vorsorgevollmacht darauf ge-

richtet ist, persönliche und vermö-

gensrechtliche Angelegenheiten

zu regeln, bestimmen Sie mit einer

Patientenverfügung, welche medi-

zinischen Maßnahmen an Ihnen

vorgenommen werden dürfen,

falls Sie selbst aus physischen oder

psychischen Gründen Ihren Wil-

len nicht mehr äußern können.

Im Unterschied dazu regelt eine

Vorsorgevollmacht, welche Person

im Fall einer Situation, in der Sie

Ihren Willen nicht mehr äußern

können, Ihren in der Patienten-

verfügung niedergelegten Willen

z. B. gegen Ärzte durchsetzt. Ihr

Bevollmächtigter wird dann

anhand Ihrer Weisungen mit den

Ärzten beraten, was zu tun ist.

Daneben gibt es noch die Betreu-

ungsverfügung. Sie dient dem

Zweck, eine Person des eigenen

Vertrauens zu benennen, die für

den Fall, dass eine Betreuung not-

wendig werden sollte, vom Betreu-

ungsgericht bestellt werden soll.

Eine Patientenverfügung

brauchen ja nur ältere

Menschen, oder?

M.W.:

Auch für jüngere Men-

schen ist sie empfehlenswert.

Jeder von uns muss damit

rechnen, unerwartet krank zu

werden oder in einen Unfall

verwickelt zu sein. Können Sie

sich selbst dann nicht mehr äu-

ßern, ist eine Patientenverfügung

hilfreich. Dabei kann der Inhalt

einer Patientenverfügung je nach

Ihrem Alter und Ihrer Lebens-

situation unterschiedlich sein.

Ratgeber Vorsorgevollmacht

VON HILKE VOLLMER

Dr. Marion Wilhelm

ist Juristin und

Fachreferentin für

Pflege beim ASB-

Bundesverband.

Haben Sie Fragen?

Dann schreiben Sie

ihr gerne:

magazin@asb.de

Unsere Expertin

ASB/Hannibal

4 / 2017 

ASB MAGAZIN

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