ASB-Broschüre „Erbschaft und Trauerfall“

22 Erfahrungsgemäß brauchen viele Menschen in Nachlassangelegenheiten persönlichen Rechts- rat. Die richtigen Ansprechpartner sind dann auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare. Bei steuerrechtlichen Fragen soll- te ein Steuerberater hinzugezogen werden. Auf der Grundlage des Beratungshilfegesetzes können Bürger mit geringem Einkommen eine kostenfreie oder wesentlich günstigere Erbrechtsberatung erhalten. In unserer Broschüre „Gut vorsorgen für Alter und Krankheit – Informationen zu Vorsorge- vollmacht, rechtlicher Betreuung und Patien- tenverfügung“ (erhältlich ab Anfang 2020) sind weitere wichtige Hinweise enthalten, welche Regelungen zu Lebzeiten getroffen werden sollten. So können Sie helfen Auf die Hilfe des ASB können sich jeden Tag und überall in Deutschland Menschen mit den verschiedensten Bedürfnissen verlassen. Als Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation sorgt der ASB dafür, dass Menschen im Alter gut ge- pflegt werden, dass bei Unfällen schnelle Hilfe zur Stelle ist, dass Kinder und Jugendliche gefördert werden, dass Menschen mit Behin- derungen nach ihren eigenen Vorstellungen leben können, dass letzte Wünsche erfüllt werden und dass in Armuts- und Katastro- phenregionen weltweit Hilfe geleistet wird. Diese wichtige Arbeit des ASB kann auf viel- fältige Weise unterstützt werden, z. B. durch Spenden, aber auch durch die Einsetzung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer. Durch die Verfügungen in einem Testament kann dem ASB Vermögen in Form von Geld oder auch Immobilien überlassen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: Erbeinsetzung Der ASB kann testamentarisch als Erbe ein- gesetzt werden. Das Erbe kann frei oder auch zweckgebunden überlassen werden. Bei frei verfügbaren Mitteln kann der ASB entschei- den, das Geld dort einzusetzen, wo es gerade am nötigsten gebraucht wird. Um gezielt be- stimmte Projekte zu unterstützen, kann der Zweck jedoch auch im Voraus testamentarisch festgelegt werden (z. B. Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe für Menschen mit Be- hinderungen, Rettungsdienst, Auslandshilfe). Dieser Wille ist für den ASB bindend und hat oberste Priorität. Dies gilt auch für Spenden, die aus einem bestimmten Anlass erfolgen. Vermächtnis Durch ein Vermächtnis können dem ASB zum Beispiel Geldspenden oder Immobilien hinter- lassen werden. Sofern der ASB Immobilien nicht selbst nutzen kann, werden sie verkauft. Das Geld fließt selbstverständlich in die Arbeit des ASB ein. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mit Ihrem „Letzten Willen“ oder mit einer Spende Menschen helfen wollen, die Unterstützung brauchen. Auf diese Weise einen wohltätigen Zweck zu fördern, bietet Ihnen die Möglich- keit, eigenen Werten Ausdruck zu verleihen und diese aktiv an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Jeder Betrag zählt! Weitere Informationen

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