Jahrbuch 2019
Neue Prüfungsordnung Rettungsschwimmen Was lange währt, wird endlich gut – die Überarbeitung der Deutschen Prüfungsordnung (DPO Schwimmen- Rettungsschwimmen) für das Deutsche Schwimmab- zeichen (Bronze-Silber-Gold) wurde nach dreijähriger Überarbeitungsphase abgeschlossen und trat zum 1. Ja- nuar 2020 in Kraft. Die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen ist erheblich kompakter als bisher, da es künftig nur einen Deutschen Schwimmpass mit identischen Prüfungsleis- tungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geben wird. Die bisherige Differenzierung wurde aufgehoben. Außerdem rückte das „sicher schwimmen können“ in den Mittelpunkt. Bei der Überarbeitung und in der Ab- stimmung mit der Kultusministerkonferenz der Länder stand eine einheitliche Definition als primäres Ziel der Schwimmausbildung im Fokus. Der ASB begrüßt, dass durch die vereinbarten Standards weiterhin eine wech- selseitige Anerkennung beurkundeter Leistungen mög- lich ist. Im Zuge der Überarbeitung wurden auch Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für das Sportabzeichen berücksichtigt. Daher wird die erfolgrei- che Prüfungsleistung für das Schwimmabzeichen Gold nun durch den DOSB für das Sportabzeichen in der „Disziplinengruppe Ausdauer“ anerkannt. Im Fachbereich Rettungsschwimmen wurde die Al- tersgrenze für das Rettungsschwimmabzeichen Silber (DRSA Silber) von 15 auf 14 Jahre herabgesetzt. Der Grund: Der zeitliche Abstand aller DRSA-Abzeichen soll zwei Jahre betragen. Das DRSA Bronze kann weiterhin mit zwölf Jahren und DRSA Gold mit 16 Jahren erwor- ben werden. 5 ASB-Jahrbuch 2019 55
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