ASB-Jahrbuch 2020
Umsetzung von EU-Vorgaben für Drohnensteuer*innen Rund 25 ASB-Gliederungen werden im Katastrophen- schutz von eigenen Drohneneinheiten unterstützt, meist in Kooperation mit Rettungshundezügen oder dem Sa- nitätsdienst. Das „fliegende Auge“ der ehrenamtlichen Drohnensteuer*innen leistet einen wichtigen Beitrag zur Lageübersicht und Personensuche. In den letzten zwei Jahren sind verschiedene EU-Verord- nungen in Kraft getreten, um einen einheitlichen rechtli- chen Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Seit dem 31. Dezember 2020 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/974 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb un- bemannter Luftfahrzeuge in Deutschland anzuwenden. Dieses Datum wurde gewählt, damit sich auch Großbri- tannien vor dem Brexit den neuen Regelungen anschlie- ßen konnte. Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Mit einer Umsetzung des EU-Rechts in den deutschen Gesetzen ist jedoch nicht vor dem zweiten Quartal 2021 zu rechnen. 64 ASB-Jahrbuch 2020
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjcwMjAw