ASB-Jahrbuch 2020

ASB bringt sich bei Reformprozessen ein Auch 2020 hat sich der ASB bei diversen Gesetzesiniti- ativen kritisch zu Wort gemeldet. Neben der von Bun- desminister Jens Spahn eingebrachten Neuordnung der Notfallversorgung sollten das MTA-Gesetz sowie das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) an mehreren Stellen geändert werden. Neu verabschiedet und immer wieder überarbeitet wurde auch das „Gesetz zum Schutz der Be- völkerung in epidemischen Lagen von nationaler Trag- weite“ (Bevölkerungsschutzgesetz I–III). Dazu hat sich der ASB mit diversen Stellungnahmen, der Beteiligung an Anhörungen in Bundesministerien sowie zahlreichen Gesprächen auf politischer Ebene in die öffentliche Dis- kussion eingebracht und den Anliegen unserer Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter Gehör verschafft. Reform des Notfallsanitätergesetzes Bisher erlangen die Notfallsanitäter*innen während ihrer dreijährigen Ausbildung in ganz Deutschland einheitliche Fähigkeiten und Kompetenzen. Die im Einsatz anwend- baren Befugnisse sind aber regional immer noch sehr un- terschiedlich. Mit dem Notfallsanitätergesetz als „Bundes- Berufsgesetz“ wurde 2014 unter anderem das Ziel ver- folgt, das Intervall bis zum Eintreffen des Notarztes oder der Notärztin durch Notfallsanitäter*innen qualifiziert zu überbrücken, denn diese erreichen regelmäßig als Erste den Einsatzort. Dort haben sie aber häufig Situationen zu bewältigen, in denen ihnen die Durchführung erforderli- cher notfallmedizinischer Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes oder der Notärztin durch den sogenannten Heilkundevorbehalt nicht möglich ist. 66 ASB-Jahrbuch 2020

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