ASB-Jahrbuch 2020

Wurden diese Maßnahmen – um der Hilfeleistungs- pflicht zu genügen – doch durchgeführt, musste das Rechtskonstrukt des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB bemüht werden, um die Strafbarkeit abzuwen- den. Der ASB hat die politischen Entscheidungsträger in vielfältiger Weise immer wieder auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen und unter anderem die Kampag- nen #rechtssicherheitfürretter gestartet, an der sich viele Samariter*innen bundesweit beteiligt haben. Highlight dieser Kampagne war ein digitaler Brunch Mitte Dezem- ber mit Vertreter*innen des ASB und Bundestagsabge- ordneten, der live übertragen wurde und große Aufmerk- samkeit fand. Unser Einsatz und die Bemühungen, einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sowie Bund und Ländern zu erreichen, haben sich gelohnt.“ Knut Fleckenstein, ASB-Bundesvorsitzender Endlich herrscht Rechtssicherheit für Retter! Erfolg für den ASB: Forderungen zur Änderung des NotSanG erfüllt Das bundesweite Engagement des ASB war von Erfolg gekrönt. Am 28. Januar 2021 verabschiedete der Bundes- tag die seit Langem geforderte Änderung zum Notfallsa- nitätergesetz. Der ASB begrüßte ausdrücklich die getrof- fene Entscheidung, mit der die notwendige Rechtssicher- heit für Notfallsanitäter*innen endlich hergestellt wurde. Gemäß der geänderten Fassung des NotSanG dürfen zu- künftig Notfallsanitäter*innen bis zum Eintreffen eines Notarztes oder einer Notärztin heilkundliche Maßnah- men eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erfor- derlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folge- schäden bei Patient*innen zu verhindern. 5 ASB-Jahrbuch 2020 67

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