ASB Jahrbuch 2021

ASB-Kampagnen zur Pflegereform Die Forderungen des ASB wurden in einem Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege dargestellt. Die Beratungen des Gesetzentwurfs begleitete der ASB mit einer Social-Media-Kampagne. Dabei kamen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, Pflegekräfte, Heimleitungen und Leitungen ambulanter Pflegedienste zu Wort. Im Zusammenspiel von Bundesverband und seinen Landesverbänden und unter dem Hashtag „#Pflegereform – aber richtig“ äußerten sich Betroffene aus ganz Deutschland zu Themen wie „ambulante Pflege stärken“ oder „Pflegebedürftige finanziell entlasten“. Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller betonte: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Wir brauchen jetzt eine Pflegereform, die die überfällige Begrenzung der Eigenanteile regelt.“ Die Bilanz des ASB zum GVWG: Erfolgreich war der ASB mit der seit Langem geforderten finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen, bei den sogenannten Eigenanteilen. Langjährige Bewohner:innen erhalten seit dem 1. Januar 2022 einen deutlich höheren Zuschuss der Pflegekasse zu den Kosten des Pflegeheims. Die ebenfalls seit Langem vom ASB geforderte Stärkung der ambulanten Pflege blieb dagegen aus. Auch die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege und der Einstieg in eine Pflege, die den Pflegebedürftigen eine bedarfsorientierte Pflege sichert – unabhängig davon, ob sie zu Hause, im Pflegeheim oder in einer anderen Wohnform leben –, wurden nicht angegangen. Vor diesem Hintergrund macht sich der ASB weiter für eine umfassende Pflegereform stark und stellt für die 20. Legislaturperiode seine Forderungen für eine sozial gerechte und zukunftsfeste Pflegepolitik auf. 1

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