ASB begrüßt UN-Resolution zur Prävention des Ertrinkens Am 28. April 2021 verabschiedete die UN eine Resolution zur Vorbeugung gegen das Ertrinken. Der ASB als assoziiertes Mitglied in der International Life Saving Federation (ILS) unterstützt die Forderung der UN, die bekräftigt, dass Ertrinken vermeidbar ist, weshalb alle UN-Mitgliedstaaten ermutigt werden, ein Programm zur Prävention des Ertrinkens aufzulegen. Erstmalig wurde am 25. Juli der neue Welttag gegen das Ertrinken, der „World Drowning Prevention Day“, begangen. Die ILS verpflichtet sich, in Partnerschaft mit der WHO und anderen UN-Sonderorganisationen wie UNICEF, das Bewusstsein für Gefahren im und am Wasser zu schärfen und die weltweiten Maßnahmen zur Verhinderung des Ertrinkens in allen Regionen der Welt zu verstärken. Der ASB unterstützt die UN-Resolution seit Jahren und trägt mit seinen zahlreichen Schwimm- und Rettungsschwimmerkursen wirksam dazu bei, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Die Pandemie hat den Handlungsdruck aufgrund der zeitweisen Schließung von Bädern noch erhöht: Der Nachholbedarf ist groß und ein Ausbau der Angebote zum Schwimmenlernen unverzichtbar. Standards für Psychosoziale Akuthelfer:innen neu definiert Bei einem Notfall sorgen Feuerwehr und Rettungsdienst für schnelle medizinische Hilfe. Überlebende, Augenzeug:innen, Angehörige, Hinterbliebene und Einsatzkräfte brauchen nach belastenden Ereignissen aber auch psychosoziale Unterstützung. Im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) unterstützen PSNV-Akuthelfer:innen Betroffene frühzeitig dabei, ihre Erlebnisse emotional zu verarbeiten. Damit wird gesundheitlichen Folgen wie Depressionen oder einer posttraumatischen Belastungsstörung entgegengewirkt. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Akuthilfe (AG PSAH) hat der ASB gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen und den Konferenzen der Evangelischen und Katholischen Notfallseelsorge im November 2021 die 2. aktualisierte Auflage der „Mindeststandards in der PSAH“ verabschiedet. Damit wurden die Inhalte für die Ausbildung der Psychosozialen Akuthelfer:innen aus dem Jahr 2013 weiterentwickelt und entsprechend angepasst. Die wichtigste Veränderung liegt in der Unterscheidung der Kompetenzen von Akuthelfer:innen, die sich nun aufteilt in „Fachkompetenz“ und „Personale Kompetenz“. Aus Sicht des ASB ist der Arbeitsgemeinschaft PSAH damit eine klarere Definition der Mindeststandards gelungen. 5 ASB-Jahrbuch 2021 49
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