ASB Jahrbuch 2021

Neuer Rahmenvertrag und mehr Geld für den Hausnotruf Die Forderungen der Leistungserbringer nach mehr Geld für den Hausnotruf sowie die Umsetzung gesetzlicher Änderungen und neue Rahmenbedingungen machten nach rund 20 Jahren eine umfassende Neuverhandlung des Rahmenvertrags für die Erbringung von Hausnotrufleistungen erforderlich. Der ASB beteiligte sich im Team des Bundesverbandes Hausnotruf an den langwierigen, aber erfolgreichen Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und den Einzelkassen. Der neue Rahmenvertrag gilt seit dem 1. September 2021 und sieht unter anderem einen Anstieg der Vergütung um gut zehn Prozent und den Einstieg in die Digitalisierung vor. Mit einem Sonderfachtag, umfangreichen Informationsmaterialien und in vielen Einzelberatungen bereitete der ASB-Bundesverband die Gliederungen auf die anstehenden Neuerungen und die mit dem Vertrag verbundenen Anforderungen vor. Dr. Bettina Leonhard (Fachbereichsleitung Soziale Dienste) wurde am 17. März 2021 auf der 4. Mitgliederversammlung in den Vorstand des Bundesverbandes Hausnotruf gewählt. Sie vertritt damit die Interessen aller ASB-Gliederungen mit Hausnotruf-Service bei der Verhandlungsführung, auch hinsichtlich eines neuen Rahmenvertrags. Beziehung zu (schwer) kognitiv erkrankten Menschen Die Pflege von Menschen mit Demenz ist geprägt von einem pflegefachlichen Verständnis, das auf die Beziehungsgestaltung ausgerichtet ist. Die Gefühle, das Personsein und die Integrität der Pflegebedürftigen stehen dabei im Mittelpunkt. Die Pflegekraft nimmt eine zugewandte und verstehende Haltung ein. Angesichts der Bedeutung des Person-zentrierten Pflegeverständnisses hat der ASB-Bundesverband die Umsetzung und Vertiefung der Beziehungspflege zu einem weiteren Modellprojekt erklärt. Dabei kann er auf die erfolgreiche Arbeit in vielen Pflegeeinrichtungen zurückgreifen, die verschiedene Person-zentrierte Pflegekonzepte einsetzen. Wie sich der Allgemeinzustand der Bewohner:innen durch die Beziehungspflege verbessert und sich ihre Lebensqualität erhöht, zeigt beispielhaft die Geschichte von Elisabeth K., die im Alter von 72 Jahren in das ASB-Seniorenheim St. Andreas einzog: Zu Beginn hatte die Seniorin Orientierungsstörungen und war stark verhaltensauffällig. Ein Unterbringungsbeschluss lag vor, sodass sie in den geschützten Bereich für kognitiv erkrankte Menschen der Pflegeeinrichtung kam. Pflege und Tagesstrukturierung wurden anfangs komplett vom Pflegepersonal geleistet. Mit der Zeit und durch die stetige Beziehungsarbeit konnte die Medikation mit Psychopharmaka herabgesetzt werden. Elisabeth K. erlangte im weiteren Verlauf ihre Selbstständigkeit so weit zurück, dass sie in einen offenen Wohnbereich umziehen und Tätigkeiten wie Friseurbesuche und Einkäufe selbstständig erledigen konnte. 54 ASB-Jahrbuch 2021

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