Rechtsanspruch auf Förderung von Freiwilligendiensten Die Vision trägt bereits deutliche Züge der Umsetzbarkeit und war im Jahr 2024 der erste konkrete Beitrag zur Frage, wie mit freiwilligem Engagement deutlich mehr junge Erwachsene erreicht werden können als bislang – wenn die Gesellschaft bereit ist, darin zu investieren. Die Kernforderungen im Positionspapier „Freiwilligendienste 2030“ lauten: • Rechtsanspruch auf Förderung jeder FreiwilligenVereinbarung • staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföGNiveau für alle Freiwilligen • Einladung und Beratung aller Schulabgänger:innen zu den Möglichkeiten eines freiwilligen Dienstes. 14 ASB-Jahrbuch 2024
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