hilfe‘ in Form von Abschlagszahlungen geleistet. Die endgültige Erstattung erfolgt aber erst, wenn die Durchführung des Wiederaufbaus bzw. der Nachweis der Sanierung erfolgt ist. Zuvor sind von den Versicherungsnehmern Angebote der Handwerker einzureichen, die von Sachverständigen der Versicherungsgesellschaften freigegeben werden müssen. Aufgrund des Handwerker- und Materialmangels ist dieses Verfahren oft sehr langwierig“, sagt die Anwältin. Den Flutgeschädigten verlangt das viel ab. Sie brauchen nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen. Die Reittherapie in Mechernich ist nur eines der vielen Hilfsprojekte, die der Arbeiter-SamariterBund nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen gestartet hat. Im ersten Jahr konnte der ASB bereits 50.000 Menschen in über 70 Orten helfen. 21,4 Millionen Euro wurden bislang bereitgestellt, um die Flutgeschädigten zu unterstützen. „Wir wissen aber auch, dass der Wiederaufbau noch einige Zeit benötigt. Deshalb gilt: Unsere Hilfe geht weiter, solange die Menschen uns brauchen“, sagt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Anwältin berät zu Versicherungsrecht Andrea Edelhoff ist Fachanwältin für Versicherungsrecht in Köln. Im Auftrag des ASB berät sie Flutgeschädigte zu ihren Ansprüchen gegenüber den Versicherungen. Das Beratungsangebot wird aus Spenden finanziert und ist für die Betroffenen kostenlos. Zu ihrer Motivation sagt Andrea Edelhoff: „Viele Menschen wurden von den Ereignissen im wahrsten Sinne des Wortes ‚überflutet‘. Sie haben eine Situation erlebt, die für viele undenkbar war. Die Zerstörung von Haus, Wohnung und Hab und Gut hat die Menschen im Innersten getroffen. Nach dem ersten Schock und dem Aufräumen stellten sich dann Fragen wie: Habe ich Versicherungsschutz, sind Elementarschäden mitversichert, in welcher Höhe kann ich Erstattungen erwarten, welche Nachweise muss ich erbringen, damit der Versicherer zahlt? Auf diese Fragen kann ich dank meiner jahrelangen Erfahrungen im Versicherungsrecht Antworten geben.“ Nicht nur Art und Umfang der Erstattung durch die Versicherungsgesellschaften sind zu klären, auch weitere Hürden sind zu nehmen: „Zwar haben die meisten Versicherer eine Art ‚SofortHilfsprojekte in der Flutregion Rechtsberatung und Reittherapie sind nur zwei der vielen Hilfsprojekte des ASB in der Flutregion, die aus Spenden der Aktion Deutschland Hilft (ADH) finanziert werden. Weitere Informationen und Videos zu den Projekten finden Sie hier: www.asb.de/news/asb-hilft-hochwassergebieten-nrwund-rheinland-pfalz sowie auf den Internetseiten der Landesverbände Nordrhein-Westfalen: www.asb-nrw.de und Rheinland-Pfalz: www.asb-rp.de DOROTHEE WINDEN Traumatisierten Kindern gibt der Kontakt zu den Pferden wieder Sicherheit. Andrea Edelhoff, Fachanwältin für Versicherungsrecht, im Beratungsgespräch mit Betroffenen der Flutkatastrophe. 19 3 / 2022 ASB Magazin
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