ASB Magazin Ausgabe Dezember 2023

18 ASB Magazin 04/23 Und als letztes Argument ist zu nennen, dass der Versand physischer Zuwendungsbestätigungen auch für die Steuererklärungen nicht mehr erforderlich ist. Das Steuerrecht hält nämlich einen sogenannten vereinfachten Spendennachweis für Mitgliedsbeiträge (und Spenden) bis zu einer jährlichen Höhe von 300,00 Euro bereit. Ohnehin verlangen die Finanzämter in aller Regel die Vorlage von Belegen nicht mehr. Werden Belege gleichwohl verlangt, reicht es nach den Vorschriften der Einkommensteuerdurchführungsverordnung aus, wenn Buchungsbestätigungen Ihrer Bankverbindung vorgelegt werden. Zu solchen Buchungsbestätigungen gehören zum Beispiel Kontoauszüge oder Lastschrifteinzugsbelege. Voraussetzung ist lediglich, dass außer Ihrem Namen und Ihrer Kontonummer auch unsere Kontonummer, der Betrag Ihres Mitgliedsbeitrags, der Buchungstag sowie der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Steuerbegünstigung des ASB hervorgehen. Zu den Buchungsbestätigungen gehört auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie zum Beispiel der PC-Ausdruck beim Onlinebanking. Wie Sie sehen, sind die Voraussetzungen für das sogenannte vereinfachte Nachweisverfahren sehr einfach zu erfüllen, sodass wir meinen, unsere bisherige Verwaltungspraxis ändern zu können. Sollten Sie dennoch eine von uns erstellte Zuwendungsbestätigung haben wollen, so können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Sollten Sie jährlich einen Gesamtmitgliedsbeitrag von mehr als 300,00 Euro zahlen, so erhalten Sie von uns natürlich weiterhin eine eigene Zuwendungsbestätigung. Insgesamt sind wir sicher, dass wir mit dieser neuen Praxis sowohl ökologisch umsichtig als auch wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Schließlich dürfte auch Ihnen dieses geänderte Verfahren entgegenkommen, da damit auch eine Vereinfachung Ihrer Steuererklärung einhergeht. Text: Dr. Marcus Kreutz, Geschäftsführer Recht und Compliance Neue verbandliche Praxis bei Zuwendungsbestätigungen Über 1,5 Millionen Menschen unterstützen den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) mit ihrer Mitgliedschaft, ihren Mitgliedsbeiträgen und daneben sehr häufig auch mit ihrem ehrenamtlichen Engagement. All dies ist für uns unverzichtbar, da es dem ASB dabei hilft, seine gemeinwohlorientierten Angebote aufrechtzuerhalten, die nicht von der öffentlichen Hand oder den Kranken- oder Pflegekassen finanziert werden. Dazu zählen viele Angebote für Kinder und Jugendliche, des Katastrophenschutzes, der Katastrophennothilfe im In- und Ausland und der Entwicklungszusammenarbeit oder solche Projekte wie der ASB-Wünschewagen oder das Hebammenmobil. Diesen Angeboten ist gemeinsam, dass sie gemeinwohlorientiert, gemeinnützig und damit auch steuerlich absetzbar sind. In der Vergangenheit haben wir allen unseren Mitgliedern eine Zuwendungsbestätigung per Post zugesandt, sodass sie jene mit Blick auf ihre Steuererklärung zur Hand haben. Von dieser Praxis werden wir ab dem 01.01.2024 insofern abrücken, als wir für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis 300 Euro keine automatisierten Zuwendungsbestätigungen mehr versenden. Für diese Änderung unserer Praxis sprechen gleich mehrere Gründe. Zum einen möchten wir einen Beitrag für einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen liefern. Der Druck von über 1,5 Millionen Zuwendungsbestätigungen auf Papier bedeutet eine Papiernutzung, die vor dem Hintergrund des Klimawandels aus unserer Sicht nicht mehr zu rechtfertigen ist. Zum anderen sind mit der geänderten Verwaltungspraxis auch Kostengründe verbunden. Sowohl Papier als auch das Porto sind in den letzten Jahren im Preis rasant gestiegen, sodass für den Druck und den Versand der Zuwendungsbestätigungen Finanzmittel von uns eingesetzt werden mussten, die uns bei der Umsetzung unserer gemeinwohlorientierten Angebote und Projekte fehlten. Wichtige Information für unsere Mitglieder

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