ASB-Broschüre „Erbschaft und Trauerfall“

15 Ist ein Angehöriger verstorben, ist neben der Bewältigung der Trauer vieles zu erledigen. Die folgende Übersicht differenziert zwischen dringenden und weniger dringenden Angele- genheiten. I. Was ist unverzüglich zu tun? • Ist die Person zu Hause verstorben, muss ein Arzt (Hausarzt, Arzt im Bereitschaftsdienst, Notarzt) verständigt werden, damit dieser den Totenschein ausstellt. Bei einem Ster- befall im Krankenhaus, einem Pflegeheim oder Hospiz übernehmen die jeweiligen Ein- richtungen die Formalitäten. • Die wichtigsten Unterlagen und Dokumente des Verstorbenen sollten sichergestellt wer- den, z. B. Bestattungsverfügungen, Perso- nalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Krankenversicherungskarte, Renteninfor- mationen, Versicherungspolicen, Testament. • Es ist ein Bestatter zu beauftragen. Bestat- tungspflichtig sind die nächsten Angehöri- gen, zunächst der Ehegatte bzw. eingetra- gene Lebenspartner und dann die Kinder. Die einzelnen Ländergesetze können jedoch Besonderheiten enthalten. Die Bestattungs- kosten trägt der Erbe. Das Bestattungsinstitut benötigt folgende Unterlagen: • Personalausweis • je nach Familienstand des Verstorbenen: Ge- burtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungs- urteil oder Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners Das Bestattungsinstitut kann neben der Orga- nisation der Trauerfeier und Beisetzung fol- gende Aufgaben übernehmen: • Anzeige des Sterbefalles • Beantragung der Sterbeurkunde • Meldung bei der Kranken- und Rentenver- sicherung Dafür sind folgende Unterlagen notwendig: • Krankenversicherungskarte • Rentenmitteilung • ggf. Versicherungspolicen • ggf. Schwerbehindertenausweis • ggf. Wohngeldbescheinigung Der Sterbefall:Was ist zu tun?

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