10. Ausfall der Veranstaltung Bei Ausfall des Seminars wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grundes oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung. Bei Absage des Seminars durch die ASJ Deutschland gewährt der Veranstalter die volle Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 11. Haftung Für mitgeführte Gegenstände, die abhandenkommen, oder für sonstige unmittelbare und mittelbare Schäden und Kosten inklusive des Verdienstausfalls/des entgangenen Gewinns oder der Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Der oder dem Teilnehmenden obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen. 12. Umgang mit Suchtmitteln Für Veranstaltungen der Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland gelten die Richtlinien zum vertrauensvollen Umgang mit Suchtmitteln. 13. Ausschluss von der Veranstaltung Sollten Teilnehmende aufgrund grober Verstöße gegen bestehende Gesetze oder die Hausordnung oder aufgrund der Gefährdung anderer oder der wiederholten Missachtung von Anweisungen der Aufsichtführenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, hat die/der Teilnehmende die Kosten der Rückfahrt zu tragen. Bei Minderjährigen erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der/dem Erziehungsberechtigten. Auf Wunsch der/des Erziehungsberechtigten wird die/der Teilnehmende von einer Aufsicht führenden Person begleitet. Die daraus entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt. 14. Schlussbestimmungen Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Köln. Weitere organisatorische Hinweise Aufsichtspflicht Die Arbeiter-Samariter-Jugend übernimmt die Aufsichtspflicht nur während der Zeit der Veranstaltung. Für An- und Abreise wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Sonderurlaub/Freistellungen für Ehrenamtliche In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, für die Teilnahme an Bildungsangeboten von Jugendverbänden (unbezahlten) Sonderurlaub zu erhalten oder sich aufgrund eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlichen Engagements von der Arbeit befreien zu lassen. Auf Wunsch kann die Bundesjugendleitung hierfür eine Teilnahmebestätigung ausstellen. Beachtet, dass es für solche Anträge oft Vorlaufzeiten von ein bis zwei Monaten gibt. Bankverbindung des Bundesjugendbüros Sparkasse KölnBonn IBAN: DE76 3705 0198 0024 9920 67 BIC: COLSDE33 37
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