werden in der Regel erst ab sieben Teilnehmer:innen durchgeführt. 7. Leistungen Im Teilnahmebeitrag sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten: ◆ Unterkunft und Verpflegung (je nach Ausschreibung bzw. Einladung); ◆ Durchführung der ausgeschriebenen Veranstaltung; ◆ Erhalt einer Teilnahmebescheinigung (bei Seminaren). 8. Reisekosten Reisekosten für Teilnehmer:innen, Betreuungspersonen und Mitwirkende werden gemäß der Reisekostenrichtlinie der ASJ Deutschland in der aktuellen Fassung erstattet. Davon abweichend gelten besondere Regelungen für Großveranstaltungen (z.B. BJW/BJT, XÜ-Festival), die in der jeweiligen Ausschreibung bzw. Einladung bekannt gegeben werden. 9. Gäste Gäste sind Personen, die nicht zum in der Ausschreibung angesprochenen engeren Teilnehmer:innenkreis gehören, aber trotzdem bei der Veranstaltung anwesend sind. Gäste sind bei Großveranstaltungen und Gremiensitzungen zugelassen. Für Gäste erstattet die ASJ Deutschland keine Reisekosten, außer die Einladung erfolgte durch die ASJ Deutschland und enthielt eine Zusage zur Erstattung der Reisekosten. Gäste haben sich an die für die Veranstaltung geltenden Regeln zu halten und den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten. 10. Unterkunft Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt. Eine Unterbringung in Einzelzimmern ist nicht vorgesehen. Sofern eine Unterbringung in Einzelzimmern gewünscht wird, kann bei freien Kapazitäten eine verbindliche Buchung über die ASJ Deutschland erfolgen. Die Mehrkosten sind durch die Teilnehmer:innen selbst bzw. ihre Gliederungen zu tragen. 11. Stornierung Die Stornierung der Teilnahme ist dem Veranstalter spätestens zu dem in der Veranstaltungsausschreibung genannten Termin vor Veranstaltungsbeginn (bei Seminaren: 30 Tage vor dem Seminar) schriftlich mitzu39
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