teilen. Der ggf. bereits bezahlte Beitrag wird in diesem Fall erstattet. Bei Stornierung der Teilnahme nach dem genannten Termin wird der Beitrag vollständig fällig. Ferner behält sich der Veranstalter vor, zusätzliche Stornokosten in Rechnung zu stellen. 12. Ausfall der Veranstaltung Bei Ausfall der Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmer:innenzahl, eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grundes oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung. Bei Absage der Veranstaltung durch die ASJ Deutschland aus den oben genannten Gründen besteht Anspruch auf volle Rückerstattung ggf. gezahlter Teilnahmebeiträge. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 13. Haftung Für mitgeführte Gegenstände, die abhandenkommen, oder für sonstige unmittelbare und mittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch ihn. Den Teilnehmer:innen obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen. 14. Aufsichtspflicht Der Veranstalter übernimmt die Aufsichtspflicht für Minderjährige nur während der Zeit der Veranstaltung. Für An- und Abreise wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Bei Großveranstaltungen der ASJ Deutschland erfolgt die Anreise oftmals in Gruppen der lokalen Gliederungen. Hierbei werden in der Regel eigene Absprachen zur Aufsichtspflicht getroffen. 15. Kinder- und Jugendschutz Die Arbeiter-Samariter-Jugend setzt sich für den Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Wir leben daher ein grenzachtendes Verhalten im Umgang miteinander und verpflichten uns zu den Werten aus dem Leitbild der ASJ und unserer Ehrenerklärung. Für Veranstaltungen der Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland gelten die Richtlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln. 40
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