ASJ Veranstaltungskalender 2024

20. Abbruch der Teilnahme aufgrund von Krankheit In Fällen, bei denen der/die Teilnehmer:in unverschuldet die Veranstaltung verlassen muss (z.B. aufgrund von Krankheit), wir eine möglichst Teilnehmendenfreundliche Lösung angestrebt. Sofern möglich, kann auf Wunsch der/des Erziehungsberechtigten die/der Teilnehmer:in von einer Aufsicht führenden Person bei der Abreise begleitet. Eine (auch anteilige) Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist leider nicht möglich. 21. Schlussbestimmungen Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Köln. Weitere organisatorische Hinweise Sonderurlaub / Freistellungen für Ehrenamtliche In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, für die Teilnahme an Bildungsangeboten von Jugendverbänden (unbezahlten) Sonderurlaub zu erhalten oder sich aufgrund eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlichen Engagements von der Arbeit befreien zu lassen. Auf Wunsch kann die Bundesjugend hierfür eine Teilnahmebestätigung ausstellen. Für solche Anträge gibt es oft Vorlaufzeiten von ein bis zwei Monaten. 42

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