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die GEWOFAG in der Seebrucker

Straße an. Die Warteliste ist lang.

Bewerben können sich hilfs-

bedürftige Menschen ab einem

Pflegegrad 2 und mit einem aktu-

ellen Registrierbescheid des Amtes

für Wohnen und Migration.

Hilfe rund um die Uhr

Mitten im Viertel sitzt der ambu-

lante Pflegedienst des ASB und

bietet die Versorgung für alle

Anwohner des Projektes an. Alles

innerhalb eines Radius von 800

Metern. „Wir sind 24 Stunden

am Tag, sieben Tage die Wo-

che erreichbar“, erklärt Dagmar

Frentzen, Bereichsleitung Pflege

und Senioren. „Und dazu müssen

wir nicht mal ins Auto steigen.

Wir erreichen unsere Kunden

bequem zu Fuß – oder mit dem

Fahrrad. Die für einen ambu-

lanten Pflegedienst teils langen

Anfahrtswege entfallen und uns

bleibt mehr Zeit für die Patienten.“

Für Renate Grünaug hat sich die

Betreuung, seit sie in der See-

brucker Straße wohnt, merklich

verbessert: „Der Pflegedienst hier

ist super“, freut sie sich. „Ich bin

mir noch nie so gepflegt vorge-

kommen wie hier. Herrlich!“

Pflegewohnung auf Zeit

Auch für Menschen, die beispiels-

weise nach einem Krankenhaus-

aufenthalt nur vorübergehend

auf Pflege oder Hilfe angewiesen

sind, bietet „Wohnen im Viertel“

das passende Angebot: Bis zu drei

Monate lang können spezielle bar-

rierefreie und möblierte Apparte-

ments gemietet werden. Auch hier

übernimmt der ASB die pflegeri-

sche Versorgung. Wenn es den Be-

wohnern besser geht, kehren Sie in

ihre eigenen Wohnungen zurück.

Treffpunkt Wohncafé

Daneben bietet der ASB haus-

wirtschaftliche Unterstützung

an und betreibt das Wohncafé

als Treffpunkt. So können ältere

und pflegebedürftige Menschen

im Stadtteil mit Bewohnern aller

Altersstufen in Kontakt bleiben.

„Ich gehe gern ins Wohncafé.

Da treffe ich immer die ande-

ren Leute hier im Viertel“, freut

sich Renate Grünaug. „Ob beim

Mittagessen, Kaffee trinken,

bei Spielenachmittagen oder

auch gemeinsamen Festen.

Hier ist immer Leben im Haus.“

VON SUSANNE HÖRLE

Interessant für pflegende Rentner

Pflegenden Angehörigen zahlt

die Pflegekasse Rentenbeiträge.

Für pflegende Rentner galt das

bisher nicht. Seit dem 1. Juli

2017 hat sich das geändert und

bedeutet für diese Gruppe eine

interessante Neuerung.

Jetzt haben pflegende Rentner die

Möglichkeit, über die Flexirente

noch weiter Rentenbeiträge zu

erhalten, sodass sich ihr Renten-

anspruch durch die Pflegetätigkeit

erhöht. Die neue Regelung des

Flexirentengesetzes betrifft

grundsätzlich jede Pflegeperson,

die Angehörige, Freunde oder

Dritte nicht erwerbsmäßig pflegt.

So können Bezieher einer

Altersrente in der gesetzlichen

Rentenversicherung nach

Rentenbeginn zusätzliche

Anwartschaften erwerben. Das

kann sich durchaus lohnen.

Was muss ich beachten und wie

gehe ich bei der Beantragung

vor?

Diese und weitere Informati-

onen rund ums Thema Flexirente

finden Sie auf

www.asb.de/

unsere-angebote/pflege/

ratgeber-zum-leben-im-alter

Flexible Rente

Bild: ASB/F. Zanettini

„Die oft langen Anfahrtswege

entfallen und uns bleibt

mehr Zeit für die Patienten.“

4 / 2017 

ASB MAGAZIN

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