

EINSATZ VON DROHNEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
Der ASB fordert den Einsatz von Drohnen als Unterstützung bei Einsätzen im Bevölkerungs-
schutz schon seit mehreren Jahren – nun hat der Gesetzgeber nachgezogen und die Ver
wendung für Einsätze und Schulungszwecke von Hilfsorganisationen deutlich vereinfacht.
Zu einem Austausch über die Herausforderungen und
Chancen der Nutzung von sogenannten Unmanned
Aircraft Vehicles (unbemannten Luftfahrtsystemen) hatte
das Bundesinnenministerium am 27. Juni Experten der
Hilfsorganisationen, Feuerwehren und des THW nach
Berlin eingeladen. Bundesinnenminister Thomas de
Maizière betonte, dass Drohnen zur Sichtung und Über
wachung von Lagen wie Hochwasser und Großbrän
den zu Standardeinsatzmitteln werden sollten, weil die
Vorteile für Einsatzkräfte klar auf der Hand liegen.
Für den ASB nahmen Vertreter aus Ostholstein, vom
ASB Ostwestfalen-Lippe sowie vom ASB-Bundesver
band an der Veranstaltung teil. Die Samariter aus Osthol
stein und Ostwestfalen-Lippe setzen seit Jahren Drohnen
in Sanitätsdiensten und bei der Personensuche ein. Im
nächsten Schritt sollen Ausbildungsstandards für Piloten
entwickelt, Einsatzszenarien erprobt und datenschutz
rechtliche Aspekte geklärt werden.
Erster ASB-Drohnenworkshop in Bielefeld
Am 5. Dezember fand in Zusammenarbeit zwischen dem
ASB Ostwestfalen-Lippe und dem Bundesverband der
erste ASB-Drohnenworkshop mit 30 Samaritern aus dem
ganzen Bundesgebiet sowie zwei Vertretern des österrei
chischen Samariterbundes statt. Neben den praktischen
Anwendungsmöglichkeiten der modernen Drohnentech
nologie für Sanitätsdienste, der Vermisstensuche oder
der Lagebeurteilung ging es auch um rechtliche Fragen
und die Umsetzung der neuen Drohnenverordnung des
Bundesverkehrsministeriums, mit der Hilfsorganisatio
nen Drohnen im Bevölkerungsschutz ohne Sondergeneh
migungen für Schulungs- und Einsatzzwecke verwenden
können.
34 ASB-Jahrbuch 2017