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EINSATZ VON DROHNEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

Der ASB fordert den Einsatz von Drohnen als Unterstützung bei Einsätzen im Bevölkerungs-

schutz schon seit mehreren Jahren – nun hat der Gesetzgeber nachgezogen und die Ver­

wendung für Einsätze und Schulungszwecke von Hilfsorganisationen deutlich vereinfacht.

Zu einem Austausch über die Herausforderungen und

Chancen der Nutzung von sogenannten Unmanned

Aircraft Vehicles (unbemannten Luftfahrtsystemen) hatte

das Bundesinnenministerium am 27. Juni Experten der

Hilfsorganisationen, Feuerwehren und des THW nach

Berlin eingeladen. Bundesinnenminister Thomas de

Maizière betonte, dass Drohnen zur Sichtung und Über­

wachung von Lagen wie Hochwasser und Großbrän­

den zu Standardeinsatzmitteln werden sollten, weil die

Vorteile für Einsatzkräfte klar auf der Hand liegen.

Für den ASB nahmen Vertreter aus Ostholstein, vom

ASB Ostwestfalen-Lippe sowie vom ASB-Bundesver­

band an der Veranstaltung teil. Die Samariter aus Osthol­

stein und Ostwestfalen-Lippe setzen seit Jahren Drohnen

in Sanitätsdiensten und bei der Personensuche ein. Im

nächsten Schritt sollen Ausbildungsstandards für Piloten

entwickelt, Einsatzszenarien erprobt und datenschutz­

rechtliche Aspekte geklärt werden.

Erster ASB-Drohnenworkshop in Bielefeld

Am 5. Dezember fand in Zusammenarbeit zwischen dem

ASB Ostwestfalen-Lippe und dem Bundesverband der

erste ASB-Drohnenworkshop mit 30 Samaritern aus dem

ganzen Bundesgebiet sowie zwei Vertretern des österrei­

chischen Samariterbundes statt. Neben den praktischen

Anwendungsmöglichkeiten der modernen Drohnentech­

nologie für Sanitätsdienste, der Vermisstensuche oder

der Lagebeurteilung ging es auch um rechtliche Fragen

und die Umsetzung der neuen Drohnenverordnung des

Bundesverkehrsministeriums, mit der Hilfsorganisatio­

nen Drohnen im Bevölkerungsschutz ohne Sondergeneh­

migungen für Schulungs- und Einsatzzwecke verwenden

können.

34 ASB-Jahrbuch 2017