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Wenn bereits vor dem 1. Januar 2017

Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,

wird die Pflegestufe zum Beginn von

2017 in einen Pflegegrad (PG) überführt.

Bei der Überleitung ist ausgeschlossen,

dass sich Leistungsansprüche verschlech-

tern. In den meisten Fällen findet sogar

eine deutliche Verbesserung statt. Die

Überleitung erfolgt automatisch ohne

Antragstellung. Pflegebedürftige und

ihre Angehörigen brauchen dafür nicht

selbst aktiv zu werden. Eine neue Begut-

achtung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Die Überleitung von der

Pflegestufe zum Pflegegrad

1

3

2

4

5

1

0

2

1

*

2

*

3

3

*

Alt

PFLEGESTUFEN

orientieren sich

am Zeitaufwand

NEU

PFLEGEGRADE

orientieren sich

am Grad der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad gilt nur für neu

eingestufte Personen

Schwere Beeinträchtigungen der

Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Erhebliche Beeinträchtigungen der

Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Schwerste Beeinträchtigungen der

Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Schwerste Beeinträchtigungen der

Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

mit besonderen Anforderungen an die

pflegerische Versorgung

* mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Quelle: ASB

6