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Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 (PG 1)

haben Anspruch auf den Entlastungs-

betrag von 125 Euro pro Monat. Dieser

kann zum Beispiel für Entlastungsleis-

tungen, Tagespflege und Kurzzeitpflege

verwendet werden. Weitere Leistungen

für Versicherte im PG 1 sind – wie in den

übrigen Pflegegraden – die Versorgung

mit Pflegehilfsmitteln von bis zu 40 Euro

pro Monat, Zuschüsse für Maßnahmen

zur Verbesserung des Wohnumfelds mit

bis zu 4.000 Euro je Maßnahme sowie die

kostenlose Pflegeberatung, zum Beispiel

durch den ASB-Pflegedienst.

Der einrichtungsabhängige Eigenan-

teil (private Zuzahlung) in stationären

Einrichtungen wird über die Pflegegra-

de hinweg vereinheitlicht. Er ist somit in

der jeweiligen Einrichtung für alle Pfle-

gegrade identisch und ändert sich auch

nicht, wenn sich der Pflegegrad im Laufe

der Zeit erhöht. Im Bundesdurchschnitt

wird der Eigenanteil zunächst deutlich

unter 1.000 Euro im Monat liegen. Er

kann im Laufe der Zeit steigen, wenn der

Anteil der Bewohner mit hohen Pflege-

graden in den stationären Einrichtungen

zunimmt.

Gesamtübersicht der Leistungen

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