

zur psychosozialen Notfallversorgung, die Einbindung
vulnerabler Bevölkerungsgruppen und Inklusion sowie
eine verstärkte Vernetzung der Hilfsorganisationen, staat-
lichen Stellen und Polizeibehörden von Bedeutung und
müssen in der Konzeption nachgearbeitet werden.
Mangelware Notfallsanitäter
Im zweiten Jahr nach der Einführung des Berufsbildes
„Notfallsanitäter“ war die Nachfrage nach der Ausbil-
dung ungebrochen. Seit 2014 durchlaufen bereits 200
Frauen und Männer im ASB die dreijährige Ausbildung,
100 davon allein 2016. Die Anzahl der Ausbildungs-
plätze reicht jedoch bei Weitem nicht aus, den tatsächli-
chen Bedarf abzudecken. Auch bei der Finanzierung der
Ergänzungsschulungen und den dazugehörigen Prüfun-
gen von bisherigen Rettungsassistenten gibt es Mängel.
Der Fachkräftemangel wird zudem noch verschärft, weil
in den Krankenhäusern das Interesse an den ausgebilde-
ten Notfallsanitätern stark gestiegen ist – diese ersetz-
ten viele Pflegerstellen in den Notaufnahmen. Der ASB
setzte sich für eine Verbesserung der Situation ein.
Auch die Rettungssanitäterausbildung wird derzeit über-
prüft. Der ASB-Fachkreis Rettungsdienst entwickelte
daher ein Positionspapier, das unterstreicht, dass der Um-
fang der Ausbildung nicht gesteigert werden darf, um die
überwiegend ehrenamtlichen Samariter nicht noch weiter
zu belasten. Dieses Positionspapier wurde in den Bund-
Länder-Ausschuss Rettungswesen eingebracht.
ASB befürwortet Einsatz von
unbemannten Fluggeräten zur
Lageeinschätzung
Der ASB hält UAV (unmanned aircraft vehicles), soge-
nannte Aufklärungsdrohnen, für geeignete Hilfsmittel,
um sich aus der Luft ein Bild von Großveranstaltungen
oder Einsatzlagen zu machen. Der ASB-Bundesverband
beriet den Gesetzgeber bei seiner Verordnung zur Siche-
rung des Luftverkehrs dahingehend, dass die unbemann-
ten Fluggeräte nicht nur bei Großschadenslagen betrieben
und eingesetzt werden können, sondern auch präventiv
bei Großereignissen sowie für Übungs- und Ausbildungs-
zwecke. Einige Gliederungen, wie der ASB Ostwestfalen-
Lippe und der ASB Ostholstein, halten Aufklärungsdroh-
nen vor, haben in Anschaffung und Schulungen investiert
und nutzen Drohnen bereits in Einsätzen.
Erster Erfolg bei der Helferfreistellung
Anders als Mitglieder der Feuerwehr oder des Technischen
Hilfswerks (THW), haben Helfer von Hilfsorganisationen
wie dem ASB bei Einsätzen bisher keinen Anspruch auf
Arbeitsfreistellung und Entgeltfortzahlung. Ihre Einsätze
absolvieren sie in ihrer Freizeit oder nehmen Urlaub. Diese
Ungleichheit fiel besonders in Zeiten der Hochphase der
Flüchtlingshilfe auf. Dort machten die ehrenamtlichen Ein-
satzkräfte teilweise ihren gesamten Jahresurlaub geltend,
um Menschen in Not zu helfen. Der ASB forderte daher,
dass die Bundesländer die Benachteiligung der freiwilligen
Helfer beseitigen und vielmehr Rechtssicherheit für ein all-
gemeines gesellschaftliches Engagement schaffen, das vor
allem in Notlagen den Staat handlungsfähig hält.
Einen ersten Erfolg gab es in Bayern: Dort gilt der neue
Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch künf-
tig auch für alle Unterstützungskräfte in sogenannten
Schnelleinsatzgruppen und auch unterhalb eines forma-
len Katastrophenfalls und eines Massenanfalls von Ver-
letzten. Der ASB begrüßt diesen Fortschritt und setzt
sich weiter intensiv für eine bundesweite Gleichstellung
der freiwilligen Helfer ein.
RETTUNGSDIENST-
EINSÄTZE
1.061.013
RETTUNGSWACHEN
301
Foto: ASB/B. Bechtloff
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ASB-Jahrbuch 2016
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