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zur psychosozialen Notfallversorgung, die Einbindung

vulnerabler Bevölkerungsgruppen und Inklusion sowie

eine verstärkte Vernetzung der Hilfsorganisationen, staat-

lichen Stellen und Polizeibehörden von Bedeutung und

müssen in der Konzeption nachgearbeitet werden.

Mangelware Notfallsanitäter

Im zweiten Jahr nach der Einführung des Berufsbildes

„Notfallsanitäter“ war die Nachfrage nach der Ausbil-

dung ungebrochen. Seit 2014 durchlaufen bereits 200

Frauen und Männer im ASB die dreijährige Ausbildung,

100 davon allein 2016. Die Anzahl der Ausbildungs-

plätze reicht jedoch bei Weitem nicht aus, den tatsächli-

chen Bedarf abzudecken. Auch bei der Finanzierung der

Ergänzungsschulungen und den dazugehörigen Prüfun-

gen von bisherigen Rettungsassistenten gibt es Mängel.

Der Fachkräftemangel wird zudem noch verschärft, weil

in den Krankenhäusern das Interesse an den ausgebilde-

ten Notfallsanitätern stark gestiegen ist – diese ersetz-

ten viele Pflegerstellen in den Notaufnahmen. Der ASB

setzte sich für eine Verbesserung der Situation ein.

Auch die Rettungssanitäterausbildung wird derzeit über-

prüft. Der ASB-Fachkreis Rettungsdienst entwickelte

daher ein Positionspapier, das unterstreicht, dass der Um-

fang der Ausbildung nicht gesteigert werden darf, um die

überwiegend ehrenamtlichen Samariter nicht noch weiter

zu belasten. Dieses Positionspapier wurde in den Bund-

Länder-Ausschuss Rettungswesen eingebracht.

ASB befürwortet Einsatz von

unbemannten Fluggeräten zur

Lageeinschätzung

Der ASB hält UAV (unmanned aircraft vehicles), soge-

nannte Aufklärungsdrohnen, für geeignete Hilfsmittel,

um sich aus der Luft ein Bild von Großveranstaltungen

oder Einsatzlagen zu machen. Der ASB-Bundesverband

beriet den Gesetzgeber bei seiner Verordnung zur Siche-

rung des Luftverkehrs dahingehend, dass die unbemann-

ten Fluggeräte nicht nur bei Großschadenslagen betrieben

und eingesetzt werden können, sondern auch präventiv

bei Großereignissen sowie für Übungs- und Ausbildungs-

zwecke. Einige Gliederungen, wie der ASB Ostwestfalen-

Lippe und der ASB Ostholstein, halten Aufklärungsdroh-

nen vor, haben in Anschaffung und Schulungen investiert

und nutzen Drohnen bereits in Einsätzen.

Erster Erfolg bei der Helferfreistellung

Anders als Mitglieder der Feuerwehr oder des Technischen

Hilfswerks (THW), haben Helfer von Hilfsorganisationen

wie dem ASB bei Einsätzen bisher keinen Anspruch auf

Arbeitsfreistellung und Entgeltfortzahlung. Ihre Einsätze

absolvieren sie in ihrer Freizeit oder nehmen Urlaub. Diese

Ungleichheit fiel besonders in Zeiten der Hochphase der

Flüchtlingshilfe auf. Dort machten die ehrenamtlichen Ein-

satzkräfte teilweise ihren gesamten Jahresurlaub geltend,

um Menschen in Not zu helfen. Der ASB forderte daher,

dass die Bundesländer die Benachteiligung der freiwilligen

Helfer beseitigen und vielmehr Rechtssicherheit für ein all-

gemeines gesellschaftliches Engagement schaffen, das vor

allem in Notlagen den Staat handlungsfähig hält.

Einen ersten Erfolg gab es in Bayern: Dort gilt der neue

Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch künf-

tig auch für alle Unterstützungskräfte in sogenannten

Schnelleinsatzgruppen und auch unterhalb eines forma-

len Katastrophenfalls und eines Massenanfalls von Ver-

letzten. Der ASB begrüßt diesen Fortschritt und setzt

sich weiter intensiv für eine bundesweite Gleichstellung

der freiwilligen Helfer ein.

RETTUNGSDIENST-

EINSÄTZE

1.061.013

RETTUNGSWACHEN

301

Foto: ASB/B. Bechtloff

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ASB-Jahrbuch 2016

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