Previous Page  36 / 104 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 36 / 104 Next Page
Page Background

Mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III und dem

neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde ein Struk-

turwechsel in der Pflege vollzogen: Denn ab 2017 orien-

tiert sich die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs an

der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der Betroffe-

nen. Bei der Begutachtung geht es außerdem nicht mehr

nur um die Frage, welche körperliche Einschränkung der

Pflegebedürftige hat, sondern auch um kognitive Kompe-

tenzen, die Voraussetzung sind, den Alltag selbstständig

zu gestalten. Damit wird die bisherige latente Benach-

teiligung von geistig-psychosozialen Merkmalen, zum

Beispiel die Auswirkungen einer Demenz gegenüber den

körperlichen Kriterien, aufgehoben. Darauf hat sich der

ASB als Dienstleister in der Pflege mit seinen stationären

und ambulanten Pflegeeinrichtungen vorbereitet. Neben

Information und Beratung seiner Gliederungen hat der

ASB eine Broschüre für Pflegebedürftige und deren An-

gehörige erstellt, in der die Pflegestärkungsgesetze und

die Neuerungen, die sich bei Begutachtung und Leistun-

gen ergeben, erklärt werden.

Der ASB fördert seit 2016 ein Projekt zur Einrichtung von

Kompetenzzentren, das ein umfangreiches Beratungs- und

Interventionsangebot für Pflegekunden und ihre Angehö-

rigen zum Ziel hat. Bislang nehmen elf Einrichtungen in

fünf Landesverbänden an diesem Projekt teil.

Die Pflegestärkungsgesetze führen darüber hinaus zu ei-

ner Förderung des Grundsatzes ambulant vor stationär.

Der ASB hat daher an vielen Orten seine entsprechen-

den Angebote wie die der Tagespflege oder ambulant

betreuten Wohngemeinschaften ausgeweitet. Daneben

hat der ASB 2016 einen Schwerpunkt auf die Reduzie-

rung des bürokratischen Aufwands der pflegerischen

Arbeit gesetzt. Mithilfe des Strukturmodells zur Entbü-

rokratisierung der Pflege wurde der zeitliche Aufwand

in den zahlreichen Einrichtungen, die das System bereits

umsetzen, deutlich reduziert.

PFLEGE IM UMBRUCH

Die Pflege, darunter insbesondere die Langzeitbetreuung, befindet sich seit einigen Jahren

im strukturellen Umbruch. Neben Gesetzesinitiativen zur Neuausrichtung und Stärkung

pflegerischer Tätigkeiten wurde nach langem Ringen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

eingeführt. Der ASB-Bundesverband hat seine Gliederungen durch Angebote und Informationen

dabei unterstützt, die Umstellung ab Januar 2017 reibungslos zu gestalten. Daneben hat der

Verband sein Engagement in der Palliativen Versorgung intensiviert.

Foto: ASB/B. Bechtloff

63.504

HAUSNOTRUFANSCHLÜSSE

34

ASB-Jahrbuch 2016