

Mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III und dem
neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde ein Struk-
turwechsel in der Pflege vollzogen: Denn ab 2017 orien-
tiert sich die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs an
der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der Betroffe-
nen. Bei der Begutachtung geht es außerdem nicht mehr
nur um die Frage, welche körperliche Einschränkung der
Pflegebedürftige hat, sondern auch um kognitive Kompe-
tenzen, die Voraussetzung sind, den Alltag selbstständig
zu gestalten. Damit wird die bisherige latente Benach-
teiligung von geistig-psychosozialen Merkmalen, zum
Beispiel die Auswirkungen einer Demenz gegenüber den
körperlichen Kriterien, aufgehoben. Darauf hat sich der
ASB als Dienstleister in der Pflege mit seinen stationären
und ambulanten Pflegeeinrichtungen vorbereitet. Neben
Information und Beratung seiner Gliederungen hat der
ASB eine Broschüre für Pflegebedürftige und deren An-
gehörige erstellt, in der die Pflegestärkungsgesetze und
die Neuerungen, die sich bei Begutachtung und Leistun-
gen ergeben, erklärt werden.
Der ASB fördert seit 2016 ein Projekt zur Einrichtung von
Kompetenzzentren, das ein umfangreiches Beratungs- und
Interventionsangebot für Pflegekunden und ihre Angehö-
rigen zum Ziel hat. Bislang nehmen elf Einrichtungen in
fünf Landesverbänden an diesem Projekt teil.
Die Pflegestärkungsgesetze führen darüber hinaus zu ei-
ner Förderung des Grundsatzes ambulant vor stationär.
Der ASB hat daher an vielen Orten seine entsprechen-
den Angebote wie die der Tagespflege oder ambulant
betreuten Wohngemeinschaften ausgeweitet. Daneben
hat der ASB 2016 einen Schwerpunkt auf die Reduzie-
rung des bürokratischen Aufwands der pflegerischen
Arbeit gesetzt. Mithilfe des Strukturmodells zur Entbü-
rokratisierung der Pflege wurde der zeitliche Aufwand
in den zahlreichen Einrichtungen, die das System bereits
umsetzen, deutlich reduziert.
PFLEGE IM UMBRUCH
Die Pflege, darunter insbesondere die Langzeitbetreuung, befindet sich seit einigen Jahren
im strukturellen Umbruch. Neben Gesetzesinitiativen zur Neuausrichtung und Stärkung
pflegerischer Tätigkeiten wurde nach langem Ringen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
eingeführt. Der ASB-Bundesverband hat seine Gliederungen durch Angebote und Informationen
dabei unterstützt, die Umstellung ab Januar 2017 reibungslos zu gestalten. Daneben hat der
Verband sein Engagement in der Palliativen Versorgung intensiviert.
Foto: ASB/B. Bechtloff
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HAUSNOTRUFANSCHLÜSSE
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ASB-Jahrbuch 2016