

Mit zahlreichen Gesetzen und einem bundesweiten Pro
jekt zur Verringerung des Dokumentationsaufwands hat
die 2017 beendete Legislaturperiode viele Änderungen
und insgesamt eine Stärkung der Pflege gebracht. Seit
Januar letzten Jahres gilt eine neue Formel zur Ermitt
lung des Pflegebedarfs, und mit dem Pflegestärkungs
gesetz III wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in
das Sozialgesetzbuch XII übernommen.
Damit gibt es nun eine über die Sozialgesetzbücher hin
weg geltende einheitliche Bedarfsdefinition. In einem
zähen Verfahren wurde in den letzten Tagen der Legisla
STÄRKUNG DER PFLEGE
Im letzten Jahr wurden die Dienstleistungen
des ASB in den Bereichen Palliativversor
gung, Sterbebegleitung und Hospizarbeit
weiter ausgebaut. Neben diesen zunehmend
wichtigen Pflegeschwerpunkten bestimmen
verstärkt Angebote für Menschen mit Demenz
und deren pflegende Angehörige die Arbeit.
tur auch eine Weichenstellung für die zukünftigen Aus
bildungswege in der Pflege erreicht. Das Pflegeberufere
formgesetz sieht ab 2020 eine generalisierte Grundaus
bildung für alle Auszubildenden vor und verzichtet durch
eine Spezialisierung im dritten Lehrjahr, die auch die
Alten- und die Kinderpflege berücksichtigt, auf eine zu
radikale Abkehr der gewachsenen Strukturen. Darüber
hinaus wird durch einen neu eingeführten Bachelor-Grad
auch für eine zeitgemäße Verbreiterung und Akademisie
rung der Ausbildung gesorgt.
198 AMBULANTE
PFLEGEDIENSTE
155 STATIONÄRE PFLEGEHEIME
44 ASB-Jahrbuch 2017