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Mit zahlreichen Gesetzen und einem bundesweiten Pro­

jekt zur Verringerung des Dokumentationsaufwands hat

die 2017 beendete Legislaturperiode viele Änderungen

und insgesamt eine Stärkung der Pflege gebracht. Seit

Januar letzten Jahres gilt eine neue Formel zur Ermitt­

lung des Pflegebedarfs, und mit dem Pflegestärkungs­

gesetz III wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in

das Sozialgesetzbuch XII übernommen.

Damit gibt es nun eine über die Sozialgesetzbücher hin­

weg geltende einheitliche Bedarfsdefinition. In einem

zähen Verfahren wurde in den letzten Tagen der Legisla­

STÄRKUNG DER PFLEGE

Im letzten Jahr wurden die Dienstleistungen

des ASB in den Bereichen Palliativversor­

gung, Sterbebegleitung und Hospizarbeit

weiter ausgebaut. Neben diesen zunehmend

wichtigen Pflegeschwerpunkten bestimmen

verstärkt Angebote für Menschen mit Demenz

und deren pflegende Angehörige die Arbeit.

tur auch eine Weichenstellung für die zukünftigen Aus­

bildungswege in der Pflege erreicht. Das Pflegeberufere­

formgesetz sieht ab 2020 eine generalisierte Grundaus­

bildung für alle Auszubildenden vor und verzichtet durch

eine Spezialisierung im dritten Lehrjahr, die auch die

Alten- und die Kinderpflege berücksichtigt, auf eine zu

radikale Abkehr der gewachsenen Strukturen. Darüber

hinaus wird durch einen neu eingeführten Bachelor-Grad

auch für eine zeitgemäße Verbreiterung und Akademisie­

rung der Ausbildung gesorgt.

198 AMBULANTE

PFLEGEDIENSTE

155 STATIONÄRE PFLEGEHEIME

44 ASB-Jahrbuch 2017