

HIN ZU EIGENEN RECHTSANSPRÜCHEN
FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
2017 wurde das Referat „Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie“ des ASB-Bundesverbandes
in Referat „Teilhabe“ umbenannt. Damit bewegt sich der ASB auch begrifflich weg vom
überkommenen Fürsorgegedanken und hin zu eigenen Rechtsansprüchen der Menschen mit
Behinderung auf Teilhabe an der Gesellschaft. Dies entspricht den aktuellen gesetzlichen
Entwicklungen durch das Bundesteilhabegesetz, wodurch die Teilhabeleistungen aus der
Sozialhilfe herausgelöst werden.
Begleitung bei der Umsetzung
des Bundesteilhabegesetzes
Das am 30. Dezember 2016 in Kraft getretene Bundes
teilhabegesetz hat das Ziel, Menschen mit Behinderung
mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen.
Die verabschiedeten grundlegenden Gesetzesänderungen
treten in Stufen zum Beginn der Jahre 2017, 2018, 2020
und 2023 in Kraft.
Die Maßnahmen betreffen unter anderem die Teilhabe
am Arbeitsleben, die Einkommens- und Vermögensbe
rücksichtigung, das Vertragsrecht, die Hilfeplanung, die
Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe
sowie den leistungsberechtigten Personenkreis.
Grundsätzlich steht der ASB-Bundesverband dem Bun
desteilhabegesetz positiv gegenüber. Die Umsetzung in
die Praxis wird dabei einerseits kritisch begleitet, um
die Auslegung der neuen Vorschriften im Sinne der Ein
richtungen und Dienste sowie der Menschen mit Behin
derung zu erwirken und ggfs. erforderliche gesetzliche
Modifizierungen durchzusetzen. Außerdem bringt sich
der Bundesverband bei der Erarbeitung von erforderli
chen Richtlinien, Empfehlungen sowie den begleitenden
Untersuchungen ein. Anderseits werden die Einrich
tungen und Dienste der regionalen Gliederungen bei
der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, z.B. durch
Arbeitshilfen, unterstützt.
Wahlrecht für alle Menschen
mit Behinderung
Im Wahljahr 2017 hat sich der ASB-Bundesverband für
das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einge
setzt. Menschen, die unter Betreuung für alle Angele
genheiten stehen, sind nach geltender Rechtslage vom
Wahlrecht ausgeschlossen – diejenigen mit einer Vorsor
gevollmacht, z.B. aufgrund von Demenz, dagegen nicht.
Außerdem wird die Vollbetreuung in manchen Bundes
ländern 26-mal häufiger angeordnet als in anderen.
„Diese Bundestagswahl sollte die letzte gewesen sein,
bei der 80.000 Menschen mit Behinderung von der
Wahl ausgeschlossen sind“, sagte Bundesgeschäftsführer
Ulrich Bauch. Diese Wahlpraxis widerspreche der UN-
Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits
2009 unterzeichnet hat. „Mit der Unterzeichnung haben
wir uns verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein
gleichberechtigtes Wahlrecht einzuräumen“, so der Bun
desgeschäftsführer. Dem müsse man nun auch nachkom
men. Dafür will sich der Bundesverband gemeinsam mit
52
ASB-Jahrbuch 2017