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HIN ZU EIGENEN RECHTSANSPRÜCHEN

FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

2017 wurde das Referat „Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie“ des ASB-Bundesverbandes

in Referat „Teilhabe“ umbenannt. Damit bewegt sich der ASB auch begrifflich weg vom

überkommenen Fürsorgegedanken und hin zu eigenen Rechtsansprüchen der Menschen mit

Behinderung auf Teilhabe an der Gesellschaft. Dies entspricht den aktuellen gesetzlichen

Entwicklungen durch das Bundesteilhabegesetz, wodurch die Teilhabeleistungen aus der

Sozialhilfe herausgelöst werden.

Begleitung bei der Umsetzung

des Bundesteilhabegesetzes

Das am 30. Dezember 2016 in Kraft getretene Bundes­

teilhabegesetz hat das Ziel, Menschen mit Behinderung

mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen.

Die verabschiedeten grundlegenden Gesetzesänderungen

treten in Stufen zum Beginn der Jahre 2017, 2018, 2020

und 2023 in Kraft.

Die Maßnahmen betreffen unter anderem die Teilhabe

am Arbeitsleben, die Einkommens- und Vermögensbe­

rücksichtigung, das Vertragsrecht, die Hilfeplanung, die

Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe

sowie den leistungsberechtigten Personenkreis.

Grundsätzlich steht der ASB-Bundesverband dem Bun­

desteilhabegesetz positiv gegenüber. Die Umsetzung in

die Praxis wird dabei einerseits kritisch begleitet, um

die Auslegung der neuen Vorschriften im Sinne der Ein­

richtungen und Dienste sowie der Menschen mit Behin­

derung zu erwirken und ggfs. erforderliche gesetzliche

Modifizierungen durchzusetzen. Außerdem bringt sich

der Bundesverband bei der Erarbeitung von erforderli­

chen Richtlinien, Empfehlungen sowie den begleitenden

Untersuchungen ein. Anderseits werden die Einrich­

tungen und Dienste der regionalen Gliederungen bei

der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, z.B. durch

Arbeitshilfen, unterstützt.

Wahlrecht für alle Menschen

mit Behinderung

Im Wahljahr 2017 hat sich der ASB-Bundesverband für

das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einge­

setzt. Menschen, die unter Betreuung für alle Angele­

genheiten stehen, sind nach geltender Rechtslage vom

Wahlrecht ausgeschlossen – diejenigen mit einer Vorsor­

gevollmacht, z.B. aufgrund von Demenz, dagegen nicht.

Außerdem wird die Vollbetreuung in manchen Bundes­

ländern 26-mal häufiger angeordnet als in anderen.

„Diese Bundestagswahl sollte die letzte gewesen sein,

bei der 80.000 Menschen mit Behinderung von der

Wahl ausgeschlossen sind“, sagte Bundesgeschäftsführer

Ulrich Bauch. Diese Wahlpraxis widerspreche der UN-

Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits

2009 unterzeichnet hat. „Mit der Unterzeichnung haben

wir uns verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein

gleichberechtigtes Wahlrecht einzuräumen“, so der Bun­

desgeschäftsführer. Dem müsse man nun auch nachkom­

men. Dafür will sich der Bundesverband gemeinsam mit

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ASB-Jahrbuch 2017