

„AUTISTA“ ERÖFFNET BERUFLICHE PERSPEKTIVEN
Der ASB setzt sich dafür ein, die Inklusion von Menschen mit Autismus weiter voranzutreiben.
Dabei fehlt es noch immer an angemessenen Begleitungs-, Förderungs- und Arbeitsangeboten
für autistische Menschen. In Heilbronn hat sich der ASB darauf spezialisiert, Menschen mit
Autismus zu begleiten und zu unterstützen.
Im Gemeinschaftsprojekt „Autista“ hat der ASB mit
zwei weiteren Organisationen ein Autismus-Kompe
tenz-Zentrum geschaffen. „Unser vorrangiges Ziel ist
die Inklusion von Menschen mit Autismus in allen rele
vanten Aspekten des Lebens – insbesondere durch eine
nachschulische Perspektive“, erklärt Steffen Kübler (46),
Leiter der Jugend- und Behindertenhilfe beim ASB Heil
bronn-Franken. „Die Zeit nach dem Schulabschluss ist
das große Delta. Denn ein Mensch bleibt auch nach dem
Schulabschluss autistisch und eine Integration im nach
schulischen Bereich ist äußerst schwierig.“
Hier setzen die Angebote von Autista an, denn im Pro
jekt werden Möglichkeiten eröffnet, Menschen mit Au
tismus in Arbeit zu bringen. Ergänzt wird das Angebot
durch ein Sozialkompetenztraining. Dabei lernen Autis
ten den Umgang mit anderen Menschen, um deren Reak
tionen und Verhaltensweisen besser verstehen zu können.
„Dazu zählt auch, dass wir das Umfeld sensibilisieren und
Rahmenbedingungen schaffen, beispielsweise Vorgesetzte
und Mitarbeiter über bestimmte Verhaltensweisen infor
mieren“, erklärt Steffen Kübler. Das kann für viele Unter
nehmen ein Gewinn sein – wenn sie bereit sind, sich ein
zulassen und das Potenzial von Menschen mit Autismus
nutzen.
Unser vorrangiges
Ziel ist die Inklusion von
Menschen mit Autismus
in allen relevanten
Aspekten des Lebens.
Steffen Kübler, Leiter
Jugend- und Behindertenhilfe
beim ASB Heilbronn-Franken
Drohende Obdachlosigkeit wegen
Mietpreispoker
Die allgemeine Wohnungsknappheit in Deutschland
trifft auch Menschen mit Behinderung. „Insbeson
dere diese Menschen dürfen kein Opfer des Miet
preispokers in Deutschland werden“, sagte der Bun
desvorsitzende Knut Fleckenstein anlässlich des In
ternationalen Tages der Menschen mit Behinderung
am 3. Dezember.
Obdachlosigkeit droht, weil Menschen mit Behin
derung Probleme haben, überhaupt eine Wohnung
zu finden. Daher sind sie darauf angewiesen, eine
Wohnung über einen sozialen Träger anzumieten.
Das ist normalerweise kein Problem, wenn nicht wie
derzeit insbesondere in Großstädten oft mit sozia
len Einrichtungen bestehende Mietverträge von den
Eigentümern gekündigt würden, um diese gewinn
bringend zu veräußern oder zu vermieten. Derartige
Kündigungen sind möglich, da diese Mietverträge
von den Gerichten grundsätzlich als Gewerbemiet
verträge eingestuft werden und somit kein Kün
digungsgrund erforderlich ist. Und die Schutzvor
schrift des Paragraphen 565 BGB greift bei gemein
nützigen Vermietern nicht.
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ASB-Jahrbuch 2017