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„AUTISTA“ ERÖFFNET BERUFLICHE PERSPEKTIVEN

Der ASB setzt sich dafür ein, die Inklusion von Menschen mit Autismus weiter voranzutreiben.

Dabei fehlt es noch immer an angemessenen Begleitungs-, Förderungs- und Arbeitsangeboten

für autistische Menschen. In Heilbronn hat sich der ASB darauf spezialisiert, Menschen mit

Autismus zu begleiten und zu unterstützen.

Im Gemeinschaftsprojekt „Autista“ hat der ASB mit

zwei weiteren Organisationen ein Autismus-Kompe­

tenz-Zentrum geschaffen. „Unser vorrangiges Ziel ist

die Inklusion von Menschen mit Autismus in allen rele­

vanten Aspekten des Lebens – insbesondere durch eine

nachschulische Perspektive“, erklärt Steffen Kübler (46),

Leiter der Jugend- und Behindertenhilfe beim ASB Heil­

bronn-Franken. „Die Zeit nach dem Schulabschluss ist

das große Delta. Denn ein Mensch bleibt auch nach dem

Schulabschluss autistisch und eine Integration im nach­

schulischen Bereich ist äußerst schwierig.“

Hier setzen die Angebote von Autista an, denn im Pro­

jekt werden Möglichkeiten eröffnet, Menschen mit Au­

tismus in Arbeit zu bringen. Ergänzt wird das Angebot

durch ein Sozialkompetenztraining. Dabei lernen Autis­

ten den Umgang mit anderen Menschen, um deren Reak­

tionen und Verhaltensweisen besser verstehen zu können.

„Dazu zählt auch, dass wir das Umfeld sensibilisieren und

Rahmenbedingungen schaffen, beispielsweise Vorgesetzte

und Mitarbeiter über bestimmte Verhaltensweisen infor­

mieren“, erklärt Steffen Kübler. Das kann für viele Unter­

nehmen ein Gewinn sein – wenn sie bereit sind, sich ein­

zulassen und das Potenzial von Menschen mit Autismus

nutzen.

Unser vorrangiges

Ziel ist die Inklusion von

Menschen mit Autismus

in allen relevanten

Aspekten des Lebens.

Steffen Kübler, Leiter

Jugend- und Behindertenhilfe

beim ASB Heilbronn-Franken

Drohende Obdachlosigkeit wegen

Mietpreispoker

Die allgemeine Wohnungsknappheit in Deutschland

trifft auch Menschen mit Behinderung. „Insbeson­

dere diese Menschen dürfen kein Opfer des Miet­

preispokers in Deutschland werden“, sagte der Bun­

desvorsitzende Knut Fleckenstein anlässlich des In­

ternationalen Tages der Menschen mit Behinderung

am 3. Dezember.

Obdachlosigkeit droht, weil Menschen mit Behin­

derung Probleme haben, überhaupt eine Wohnung

zu finden. Daher sind sie darauf angewiesen, eine

Wohnung über einen sozialen Träger anzumieten.

Das ist normalerweise kein Problem, wenn nicht wie

derzeit insbesondere in Großstädten oft mit sozia­

len Einrichtungen bestehende Mietverträge von den

Eigentümern gekündigt würden, um diese gewinn­

bringend zu veräußern oder zu vermieten. Derartige

Kündigungen sind möglich, da diese Mietverträge

von den Gerichten grundsätzlich als Gewerbemiet­

verträge eingestuft werden und somit kein Kün­

digungsgrund erforderlich ist. Und die Schutzvor­

schrift des Paragraphen 565 BGB greift bei gemein­

nützigen Vermietern nicht.

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ASB-Jahrbuch 2017