Table of Contents Table of Contents
Previous Page  16 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 16 / 32 Next Page
Page Background

RATGEBER

TIPP

Weitere Ratgeber

finden Sie unter: www.MeinASB.de

16

ASB MAGAZIN

1/16

Das „Gesetz für sichere digitale Kom-

munikation und Anwendungen im

Gesundheitswesen“, kurz E-Health-

Gesetz, ist am 1. Januar 2016 in Kraft

getreten und ebnet den Weg in die

Digitalisierung im Gesundheitswe-

sen. Arztbriefe per Fax oder Post sind

dann passé. Bis Mitte 2018, so der

Zeitplan des Bundesgesundheitsmi-

nisteriums, sollen alle Ärzte, Zahn-

ärzte und Krankenhäuser die Daten

ihrer Patienten digital verwalten und

übermitteln. Entlass- und Arztbriefe

werden dann elektronisch über ein

besonderes Netz – die sogenannte

Telematik-Infrastruktur – versendet.

Das Bundesgesundheitsministerium

verspricht sich von dieser Neuerung

eine sicherere Übermittlung der sen-

siblen Patientendaten. Auf diesem

Weg lassen sich medizinische Daten

unter Ärzten, Krankenhäusern und

Apotheken schneller und leichter

austauschen.

Elektronische

Gesundheitskarte

Erteilt ein Patient seinem Arzt die Er-

laubnis, verwaltet dieser dann ab Juli

2018 die lebensrettenden Notfallda-

ten des Patienten – Blutgruppe, Me-

dikationsplan und Vorerkrankungen

– auf der elektronischen Gesund-

heitskarte. Dies soll schnelle medi-

zinische Hilfe bei Notfällen ermög-

lichen. Ein weiterer Vorteil: Der auf

der Karte hinterlegte Medikations-

plan kann lebensgefährliche Wech-

selwirkungen von Medikamenten

verhindern. In einem eigenen Pati-

entenfach sollen Versicherte außer-

dem selbst Gesundheitsdaten able-

gen können, so zum Beispiel Mess-

werte von Fitnessarmbändern oder

die Einträge eines Patiententage-

buchs über Blutzuckermessung.

Alles unter Kontrolle?

Bundesgesundheitsminister Hermann

Gröhe versicherte letztes Jahr in einer

Pressemitteilung, dass der Patient je-

derzeit Herr über seine Daten sei und

bestimmen könne, ob und welche

medizinischen Daten gespeichert wer-

den und wer sie lesen dürfe. Der Ver-

braucherzentrale Bundesverband e. V.

bemängelt, dass der Patient die Kon­

trolle über seine Daten nur dann

habe, wenn er sie auch einsehen kön-

ne. Ein Zugang für Patienten zu den

eigenen Gesundheitsdaten auf der

elektronischen Gesundheitskarte ist

aber nicht vorgesehen.

Gegner des E-Health-Gesetzes weisen

zudem auf die Gefahr des Datenmiss-

brauchs durch unberechtigte Drit-

te hin. Sie befürchten, dass die über

die Telematik-Infrastruktur vermit-

telten Gesundheitsdaten extern ge-

speichert werden. Dies berge die Ge-

fahr, dass sich Pharmaindustrie und

Versicherer Zugang zu den für sie äu-

ßerst attraktiven Daten verschaffen

könnten. Bleibt zu hoffen, dass Pa-

tienten die beschriebenen Vorteile

der elektronischen Gesundheitskar-

te am Ende nicht zulasten ihres Da-

tenschutzes bezahlen müssen.

.

Quellen: Stiftung Warentest,

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Text: Astrid Königstein

Foto: Fotolia/rocketclips

Alles auf eine Karte?

Vor- und Nachteile des E-Health-Gesetzes

Ein Verkehrsunfall auf der Autobahn: Ein schwerverletzter Autofahrer bräuch­

te dringend eine Bluttransfusion, doch welcher Blutgruppe gehört er an? Zum

Glück kann der Notarzt die Blutgruppe auf der elektronischen Gesundheits­

karte des Verletzten finden und die Klinik vorab informieren. Noch ist das

Zukunftsmusik, doch durch das neue E-Health-Gesetz soll dies möglich wer­

den. Welche Vor- und Nachteile das Gesetz bringen kann, erfahren Sie hier.