und Erholung deutlich voneinander
getrennt und strukturieren den Tag.
„Aber diese arbeitsähnlichen Struk-
turen ausschließlich innerhalb der
Tagesförderstätte anzubieten, das ist
nicht mehr zeitgemäß. Die UN-Be-
hindertenrechtskonvention hat die
Tür sehr weit aufgestoßen und for-
dert Teilhabe am ersten Arbeits-
markt“, erklärt Leiter Heinz Becker.
Paradigmenwechsel wagen
Die steigenden Besucherzahlen der
ASB-Tagesförderstätte geben Heinz
Becker Recht. Die Idee, auch Men-
schen mit hohem Unterstützungs-
bedarf zumindest stundenweise in
die reale Arbeitswelt einzubinden,
kommt besonders gut bei Eltern von
jungen Menschen mit schwerer Be-
hinderung an. „Nach der integrati-
ven Kita und der inklusiven Schule
können sich die Eltern auch nichts
anderes mehr für ihre erwachsenen
Kinder vorstellen“, sagt Becker.
Auch andere Einrichtungen und Trä-
ger interessieren sich für das Kon-
zept der ASB-Tagesförderstätte und
besichtigen die Einrichtung. „Doch
bisher haben es nur wenige gewagt,
das auch bei sich umzusetzen, weil
es ein komplettes Umdenken und
viel Engagement erfordert“, berich-
tet Heinz Becker. Für ihn und seine
Mitarbeiter aber steht fest: „Wenn
man einmal so weit ist, dann will
man nicht mehr zurück.”
.
Text: Astrid Königstein
Fotos: ASB/Axel Nordmeier
ASB MAGAZIN
2/16
7
In seiner Begrüßungsrede wies Bundes
geschäftsführer Ulrich Bauch auf die
positiven Veränderungen durch das Ge-
setz, wie das „Budget für Arbeit“, aber
auch auf Schwachstellen, zum Beispiel
an der Schnittstelle zur Pflege, hin.
Kritische Punkte wie die uneinheitli-
che Bedarfsermittlung hoben ebenfalls
die Experten Michael Löher vom Deut-
schen Verein für öffentliche und priva-
te Fürsorge sowie Claudia Scheytt vom
Paritätischen Gesamtverband in ihren
Vorträgen vor. Dr. Rolf Schmachtenberg
und Richard Fischels vom Bundesmi-
nisterium für Arbeit und Soziales hinge-
gen verteidigten das Gesetz, für das ihr
Ministerium verantwortlich zeichnet.
Nach einer kontroversen Podiums-
diskussion zwischen Fachleuten und
Publikum, dem auch Menschen mit Be-
hinderungen angehörten, stellte Pro-
fessor Dr. Wolfgang Schütte von der
HAW Hamburg das Rechtsgutachten
zum Bundesteilhabegesetz vor, das er
im Auftrag des ASB erstellt hatte: „Das
Bundesteilhabegesetz benachteiligt be-
sonders vulnerable Gruppen wie Men-
schen mit schweren Beeinträchtigun-
gen und hohem Pflegebedarf, aber auch
Flüchtlinge und Asylbewerber“, kriti-
sierte der Jurist.
„Wir bleiben dran“, versicherte Bun-
desgeschäftsführer Ulrich Bauch am
Ende der Veranstaltung, „und werden
das weitere Gesetzgebungsverfahren
mit konkreten Verbesserungsvorschlä-
gen kritisch begleiten.“
Mehr unter:
www.asb.de/engagierte-diskussionen-zum-bundesteilhabegesetz
.
Text und Foto: Astrid Königstein
Engagierte Diskussionen zum
Bundesteilhabegesetz
ASB-Rechtsgutachten bringt neue Aspekte in die Debatte
Von Ablehnung bis zur Verteidigung des Gesetzes: Die Meinungen zum geplan-
ten Teilhabegesetz gingen bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilha-
begesetz am 6. Juli in Berlin weit auseinander. Dementsprechend kontrovers
verliefen die Diskussionen bei der öffentlichen und barrierefreien Veranstaltung.
Bundesteilhabegesetz: Teilhabe am Arbeitsleben?
Besucher von Tagesförderstätten werden durch das Bundesteilhabe-
gesetz weiterhin keinen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben haben.
Das Teilhabegesetz stärkt aber Alternativen zu den Werkstätten: So soll
ab 2017 das „Budget für Arbeit“ Unternehmen fördern, die Menschen
mit einem Anspruch auf einen Werkstattplatz einstellen. Die Unterneh-
men können einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des
Arbeitsentgeltes erhalten.