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und Erholung deutlich voneinander

getrennt und strukturieren den Tag.

„Aber diese arbeitsähnlichen Struk-

turen ausschließlich innerhalb der

Tagesförderstätte anzubieten, das ist

nicht mehr zeitgemäß. Die UN-Be-

hindertenrechtskonvention hat die

Tür sehr weit aufgestoßen und for-

dert Teilhabe am ersten Arbeits-

markt“, erklärt Leiter Heinz Becker.

Paradigmenwechsel wagen

Die steigenden Besucherzahlen der

ASB-Tagesförderstätte geben Heinz

Becker Recht. Die Idee, auch Men-

schen mit hohem Unterstützungs-

bedarf zumindest stundenweise in

die reale Arbeitswelt einzubinden,

kommt besonders gut bei Eltern von

jungen Menschen mit schwerer Be-

hinderung an. „Nach der integrati-

ven Kita und der inklusiven Schule

können sich die Eltern auch nichts

anderes mehr für ihre erwachsenen

Kinder vorstellen“, sagt Becker.

Auch andere Einrichtungen und Trä-

ger interessieren sich für das Kon-

zept der ASB-Tagesförderstätte und

besichtigen die Einrichtung. „Doch

bisher haben es nur wenige gewagt,

das auch bei sich umzusetzen, weil

es ein komplettes Umdenken und

viel Engagement erfordert“, berich-

tet Heinz Becker. Für ihn und seine

Mitarbeiter aber steht fest: „Wenn

man einmal so weit ist, dann will

man nicht mehr zurück.”

.

Text: Astrid Königstein

Fotos: ASB/Axel Nordmeier

ASB MAGAZIN

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In seiner Begrüßungsrede wies Bundes­

geschäftsführer Ulrich Bauch auf die

positiven Veränderungen durch das Ge-

setz, wie das „Budget für Arbeit“, aber

auch auf Schwachstellen, zum Beispiel

an der Schnittstelle zur Pflege, hin.

Kritische Punkte wie die uneinheitli-

che Bedarfsermittlung hoben ebenfalls

die Experten Michael Löher vom Deut-

schen Verein für öffentliche und priva-

te Fürsorge sowie Claudia Scheytt vom

Paritätischen Gesamtverband in ihren

Vorträgen vor. Dr. Rolf Schmachtenberg

und Richard Fischels vom Bundesmi-

nisterium für Arbeit und Soziales hinge-

gen verteidigten das Gesetz, für das ihr

Ministerium verantwortlich zeichnet.

Nach einer kontroversen Podiums-

diskussion zwischen Fachleuten und

Publikum, dem auch Menschen mit Be-

hinderungen angehörten, stellte Pro-

fessor Dr. Wolfgang Schütte von der

HAW Hamburg das Rechtsgutachten

zum Bundesteilhabegesetz vor, das er

im Auftrag des ASB erstellt hatte: „Das

Bundesteilhabegesetz benachteiligt be-

sonders vulnerable Gruppen wie Men-

schen mit schweren Beeinträchtigun-

gen und hohem Pflegebedarf, aber auch

Flüchtlinge und Asylbewerber“, kriti-

sierte der Jurist.

„Wir bleiben dran“, versicherte Bun-

desgeschäftsführer Ulrich Bauch am

Ende der Veranstaltung, „und werden

das weitere Gesetzgebungsverfahren

mit konkreten Verbesserungsvorschlä-

gen kritisch begleiten.“

Mehr unter:

www.asb.de/engagierte-diskussionen-

zum-bundesteilhabegesetz

.

Text und Foto: Astrid Königstein

Engagierte Diskussionen zum

Bundesteilhabegesetz

ASB-Rechtsgutachten bringt neue Aspekte in die Debatte

Von Ablehnung bis zur Verteidigung des Gesetzes: Die Meinungen zum geplan-

ten Teilhabegesetz gingen bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilha-

begesetz am 6. Juli in Berlin weit auseinander. Dementsprechend kontrovers

verliefen die Diskussionen bei der öffentlichen und barrierefreien Veranstaltung.

Bundesteilhabegesetz: Teilhabe am Arbeitsleben?

Besucher von Tagesförderstätten werden durch das Bundesteilhabe-

gesetz weiterhin keinen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben haben.

Das Teilhabegesetz stärkt aber Alternativen zu den Werkstätten: So soll

ab 2017 das „Budget für Arbeit“ Unternehmen fördern, die Menschen

mit einem Anspruch auf einen Werkstattplatz einstellen. Die Unterneh-

men können einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des

Arbeitsentgeltes erhalten.