

Ihre Stiftung für die Zukunft
Wenn Sie Ihr Vermögen langfristig einem besonderen
Zweck widmen und etwas bewahren wollen, empfehlen
wir Ihnen die Gründung einer Treuhandstiftung unter
dem Dach der „Arbeiter-Samariter-Stiftung“. Sie genie-
ßen als Stifterin oder Stifter alle rechtlichen und steuer-
lichen Vorteile einer eigenen Stiftung, sind jedoch von
der Verwaltung und dem operativen Geschäft entlastet.
In der „Arbeiter-Samariter-Stiftung“ ist die komplette
Infrastruktur vorhanden, die für ein erfolgreiches Stif-
tungsmanagement nötig ist. Die „Arbeiter-Samariter-
Stiftung“ übernimmt als Rechtsträgerin die Treuhand-
schaft und damit die Verwaltung Ihrer Stiftung. Dazu
gehören auch die Kontoführung, Jahresrechnung und
Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Kostenlose Gründung
Mit einer Stiftung leisten Sie einen wertvollen Beitrag
zum Gemeinwohl und für Ihre Mitmenschen. Wir un-
terstützen dieses Engagement durch die kostenlose
Gründung Ihrer Stiftung. Die „Arbeiter-Samariter-Stiftung“ ermöglicht Ihnen, bereits mit einem Grund-
stock von 100.000 Euro Ihre eigene Treuhandstiftung
zu errichten. Wir beraten Sie bei der Erstellung der
Satzung und kümmern uns um die Anerkennung durch
das Finanzamt.
Gestaltungsmöglichkeiten
In der Gestaltung Ihrer Treuhandstiftung sind Sie
inhaltlich frei:
■
■
Sie bestimmen den Stiftungszweck.
■
■
Sie entscheiden, welchen Namen Ihre Stiftung trägt.
■
■
Sie legen die Höhe des Grundstockes fest. Der Min-
destbetrag sollte jedoch 100.000 Euro betragen, da
nur die Erträge verwendet werden. Die Anlageform
bestimmen Sie auf Wunsch ebenfalls selbst.
■
■
Sie können den ehrenamtlichen Vorstand benennen.
Das Vorstandsamt können Sie als Stifter selbst über-
nehmen oder eine Person Ihres Vertrauens damit be-
auftragen. Auf Wunsch kann der ehrenamtliche Vor-
stand auch durch die „Arbeiter-Samariter-Stiftung“
benannt werden.
In jedem Fall können Sie sicher sein, dass die jährlich
erzielten Stiftungserträge gemäß des von Ihnen ge-
wählten Stiftungszweckes verantwortungsbewusst und
nachhaltig eingesetzt werden.
Die Treuhandstiftung bedarf keiner stiftungsrechtli-
chen Anerkennung und unterliegt nicht der Aufsicht
der zuständigen Behörde. Die steuerrechtlichen Rah-
menbedingungen gelten unverändert – wie bei einer
selbstständigen Stiftung.
DIE ARBEITER-SAMARITER-STIFTUNG
UNTERSTÜTZT DIE NACHWUCHSARBEIT
Foto: ASB/B. Bechtloff
6
Arbeiter-Samariter-Stiftung
ARBEITER
SAMARITER
STIFTUNG