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Ihre Stiftung für die Zukunft

Wenn Sie Ihr Vermögen langfristig einem besonderen

Zweck widmen und etwas bewahren wollen, empfehlen

wir Ihnen die Gründung einer Treuhandstiftung unter

dem Dach der „Arbeiter-Samariter-Stiftung“. Sie genie-

ßen als Stifterin oder Stifter alle rechtlichen und steuer-

lichen Vorteile einer eigenen Stiftung, sind jedoch von

der Verwaltung und dem operativen Geschäft entlastet.

In der „Arbeiter-Samariter-Stiftung“ ist die komplette

Infrastruktur vorhanden, die für ein erfolgreiches Stif-

tungsmanagement nötig ist. Die „Arbeiter-Samariter-

Stiftung“ übernimmt als Rechtsträgerin die Treuhand-

schaft und damit die Verwaltung Ihrer Stiftung. Dazu

gehören auch die Kontoführung, Jahresrechnung und

Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Kostenlose Gründung

Mit einer Stiftung leisten Sie einen wertvollen Beitrag

zum Gemeinwohl und für Ihre Mitmenschen. Wir un-

terstützen dieses Engagement durch die kostenlose

Gründung Ihrer Stiftung. Die „Arbeiter-Samariter-Stiftung“ ermöglicht Ihnen, bereits mit einem Grund-

stock von 100.000 Euro Ihre eigene Treuhandstiftung

zu errichten. Wir beraten Sie bei der Erstellung der

Satzung und kümmern uns um die Anerkennung durch

das Finanzamt.

Gestaltungsmöglichkeiten

In der Gestaltung Ihrer Treuhandstiftung sind Sie

inhaltlich frei:

Sie bestimmen den Stiftungszweck.

Sie entscheiden, welchen Namen Ihre Stiftung trägt.

Sie legen die Höhe des Grundstockes fest. Der Min-

destbetrag sollte jedoch 100.000 Euro betragen, da

nur die Erträge verwendet werden. Die Anlageform

bestimmen Sie auf Wunsch ebenfalls selbst.

Sie können den ehrenamtlichen Vorstand benennen.

Das Vorstandsamt können Sie als Stifter selbst über-

nehmen oder eine Person Ihres Vertrauens damit be-

auftragen. Auf Wunsch kann der ehrenamtliche Vor-

stand auch durch die „Arbeiter-Samariter-Stiftung“

benannt werden.

In jedem Fall können Sie sicher sein, dass die jährlich

erzielten Stiftungserträge gemäß des von Ihnen ge-

wählten Stiftungszweckes verantwortungsbewusst und

nachhaltig eingesetzt werden.

Die Treuhandstiftung bedarf keiner stiftungsrechtli-

chen Anerkennung und unterliegt nicht der Aufsicht

der zuständigen Behörde. Die steuerrechtlichen Rah-

menbedingungen gelten unverändert – wie bei einer

selbstständigen Stiftung.

DIE ARBEITER-SAMARITER-STIFTUNG

UNTERSTÜTZT DIE NACHWUCHSARBEIT

Foto: ASB/B. Bechtloff

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Arbeiter-Samariter-Stiftung

ARBEITER

SAMARITER

STIFTUNG