die GEWOFAG in der Seebrucker
Straße an. Die Warteliste ist lang.
Bewerben können sich hilfs-
bedürftige Menschen ab einem
Pflegegrad 2 und mit einem aktu-
ellen Registrierbescheid des Amtes
für Wohnen und Migration.
Hilfe rund um die Uhr
Mitten im Viertel sitzt der ambu-
lante Pflegedienst des ASB und
bietet die Versorgung für alle
Anwohner des Projektes an. Alles
innerhalb eines Radius von 800
Metern. „Wir sind 24 Stunden
am Tag, sieben Tage die Wo-
che erreichbar“, erklärt Dagmar
Frentzen, Bereichsleitung Pflege
und Senioren. „Und dazu müssen
wir nicht mal ins Auto steigen.
Wir erreichen unsere Kunden
bequem zu Fuß – oder mit dem
Fahrrad. Die für einen ambu-
lanten Pflegedienst teils langen
Anfahrtswege entfallen und uns
bleibt mehr Zeit für die Patienten.“
Für Renate Grünaug hat sich die
Betreuung, seit sie in der See-
brucker Straße wohnt, merklich
verbessert: „Der Pflegedienst hier
ist super“, freut sie sich. „Ich bin
mir noch nie so gepflegt vorge-
kommen wie hier. Herrlich!“
Pflegewohnung auf Zeit
Auch für Menschen, die beispiels-
weise nach einem Krankenhaus-
aufenthalt nur vorübergehend
auf Pflege oder Hilfe angewiesen
sind, bietet „Wohnen im Viertel“
das passende Angebot: Bis zu drei
Monate lang können spezielle bar-
rierefreie und möblierte Apparte-
ments gemietet werden. Auch hier
übernimmt der ASB die pflegeri-
sche Versorgung. Wenn es den Be-
wohnern besser geht, kehren Sie in
ihre eigenen Wohnungen zurück.
Treffpunkt Wohncafé
Daneben bietet der ASB haus-
wirtschaftliche Unterstützung
an und betreibt das Wohncafé
als Treffpunkt. So können ältere
und pflegebedürftige Menschen
im Stadtteil mit Bewohnern aller
Altersstufen in Kontakt bleiben.
„Ich gehe gern ins Wohncafé.
Da treffe ich immer die ande-
ren Leute hier im Viertel“, freut
sich Renate Grünaug. „Ob beim
Mittagessen, Kaffee trinken,
bei Spielenachmittagen oder
auch gemeinsamen Festen.
Hier ist immer Leben im Haus.“
VON SUSANNE HÖRLE
Interessant für pflegende Rentner
Pflegenden Angehörigen zahlt
die Pflegekasse Rentenbeiträge.
Für pflegende Rentner galt das
bisher nicht. Seit dem 1. Juli
2017 hat sich das geändert und
bedeutet für diese Gruppe eine
interessante Neuerung.
Jetzt haben pflegende Rentner die
Möglichkeit, über die Flexirente
noch weiter Rentenbeiträge zu
erhalten, sodass sich ihr Renten-
anspruch durch die Pflegetätigkeit
erhöht. Die neue Regelung des
Flexirentengesetzes betrifft
grundsätzlich jede Pflegeperson,
die Angehörige, Freunde oder
Dritte nicht erwerbsmäßig pflegt.
So können Bezieher einer
Altersrente in der gesetzlichen
Rentenversicherung nach
Rentenbeginn zusätzliche
Anwartschaften erwerben. Das
kann sich durchaus lohnen.
Was muss ich beachten und wie
gehe ich bei der Beantragung
vor?
Diese und weitere Informati-
onen rund ums Thema Flexirente
finden Sie auf
www.asb.de/unsere-angebote/pflege/
ratgeber-zum-leben-im-alter
Flexible Rente
Bild: ASB/F. Zanettini
„Die oft langen Anfahrtswege
entfallen und uns bleibt
mehr Zeit für die Patienten.“
4 / 2017
ASB MAGAZIN
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