

friedenstellend auszubauen. Im Zentrum der Kritik stand
dabei eine Neuregelung, die die Kosten der Eingliede-
rungshilfe verringern sollte. Der Gesetzentwurf enthielt
einen Vorrang der Pflegeleistungen – dann wären statt
der bisherigen Gleichrangigkeit von Pflegeleistungen und
Eingliederungshilfeleistungen vorrangig Pflegeleistungen
erbracht worden und dringend benötigte Teilhabeleistun-
gen durch pädagogisches Personal entfallen.
Der ASB lud im Juli 2016 zu einer Fachveranstaltung
zum BTHG ein und suchte so das Gespräch mit dem
zuständigen Ministerium und anderen politischen Ent-
scheidungsträgern. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren
konnte ein Erfolg erzielt werden: Das neue Gesetz be-
rücksichtigt nun die Hauptforderungen des ASB – näm-
lich Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung und
Leistungen zur Teilhabe gleichrangig nebeneinander zu
gewähren.
Nach vielfältigen Beratungen, auch durch den ASB,
wurde das BTHG am 16. Dezember 2016 vom Bundestag
mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen.
Das BTHG wird schrittweise bis 2020 umgesetzt. Der
ASB begrüßte das Gesetz als richtigen Schritt hin zu
mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen, bedauerte aber, dass viele Regelungen
nur halbherzig beschlossen wurden.
Das BTHG und die Integration in den
Arbeitsmarkt
Besucher von Tagesförderstätten werden durch das Bun-
desteilhabegesetz weiterhin keinen Anspruch auf Teil-
habe am Arbeitsleben haben. Das Teilhabegesetz stärkt
aber Alternativen zu den Werkstätten. So soll ab 2017
das „Budget für Arbeit“ Unternehmen fördern, die Men-
schen mit einem Anspruch auf einen Werkstattplatz ein-
stellen. Die Unternehmen können einen Lohnkostenzu-
schuss von bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts erhalten.
Innovationspreis
Das Projekt der Tagesförderstätte in Bremen ist in seiner
Ausführung im ASB einmalig. Der ASB Bremen hat es
sich zum Ziel gesetzt, seine Beschäftigten – wie die Be-
sucher hier genannt werden – zumindest stundenweise in
der realen Arbeitswelt mitwirken zu lassen. Inzwischen
helfen Mitarbeiter der Tagesförderstätte in elf Betrieben,
Organisationen und Institutionen im Osten Bremens aus.
Dafür erhielt der ASB Bremen im April 2016 den Inno-
vationspreis des ASB-Bundesverbandes. Mit dem Preis
werden regelmäßig innovative, inspirierende und modell-
hafte ASB-Projekte geehrt. Über das Preisgeld von
5.000 Euro und die Anerkennung freuten sich sowohl
die Mitarbeiter als auch die Beschäftigten, die nach
Darmstadt kamen, um ihren Preis vom Bundesvor
sitzenden Knut Fleckenstein entgegenzunehmen.
Foto: ASB/F. Zanettini
Schokoccino machen, das
kann ich gut. Mit den Gästen
reden ist auch schön, das
mache ich besonders gern.
Ursula Schäfer (66), Mitarbeiterin im integrativen
Café im ASB-Bahnhof in Waldfischbach
Foto: ASB/Hannibal
Foto: ASB/Hannibal
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ASB-Jahrbuch 2016
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