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Arbeitstreffen mit dem Pflegebeauftragten

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, And-

reas Westerfellhaus, war am 5. Juni 2018 zu Gast beim

ASB. Anlass war ein Arbeitsgespräch mit dem Bünd-

nis für GUTE PFLEGE, in dem der Pflegebeauftragte

seine Vorschläge für eine gute und verlässliche Pflege

vorstellte, auf die Forderungen des Bündnisses einging

und dazu einlud, politisch aktiv zu werden. Für den

ASB nahm Dr. Bettina Leonhard, Leiterin der Abtei-

lung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, an

dem Gespräch teil.

Dem Bündnis für GUTE PFLEGE gehören neben dem

ASB weitere 22 Mitgliedsverbände und zwölf Unter-

stützer an. Gemeinsam verfolgen die Mitglieder das

Ziel, die Rahmenbedingungen in der Pflege zugunsten

von pflegebedürftigen Menschen, ihrer pflegenden An-

gehörigen und der beruflich Pflegenden zu verbessern.

Pflegepersonalstärkungsgesetz

Im November 2018 wurde das Pflegepersonalstärkungs-

gesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2019 in Kraft

getreten ist. Während das Gesetz neben verschiedenen

kleineren Verbesserungen im Bereich der Pflege starke

Anreize für eine bessere Personalausstattung im Kran-

kenhausbereich und in Ansätzen auch in der stationä-

ren Altenpflege setzt, fehlten diese für den Bereich der

ambulanten Pflege zunächst. Immer mehr Pflegedienste

berichten aber, dass sie die Anfragen von pflegebedürfti-

gen Menschen wegen Personalmangels ablehnen müs-

sen. Der ASB forderte daher, dass der Gesetzgeber bes-

sere Rahmenbedingungen für die Pflegedienste schaffen

müsse, damit sie die in den Pflegestärkungsgesetzen neu

geschaffenen Pflegeleistungen auch erbringen könnten.

Buchstäblich in letzter Minute hat der Gesetzgeber auch

für den Bereich der häuslichen Krankenpflege ins Gesetz

geschrieben, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur

Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen nicht als

unwirtschaftlich abgelehnt werden darf. Der ASB wird

aufmerksam verfolgen, ob die gesetzlich intendierten

Verbesserungen bei den Pflegediensten tatsächlich an-

kommen. Fest steht: Pflegedienste müssen ihre Mitarbei-

ter besser bezahlen können, um als Arbeitgeber attraktiv

zu bleiben.

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ASB-Jahrbuch 2018 73