

Arbeitstreffen mit dem Pflegebeauftragten
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, And-
reas Westerfellhaus, war am 5. Juni 2018 zu Gast beim
ASB. Anlass war ein Arbeitsgespräch mit dem Bünd-
nis für GUTE PFLEGE, in dem der Pflegebeauftragte
seine Vorschläge für eine gute und verlässliche Pflege
vorstellte, auf die Forderungen des Bündnisses einging
und dazu einlud, politisch aktiv zu werden. Für den
ASB nahm Dr. Bettina Leonhard, Leiterin der Abtei-
lung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, an
dem Gespräch teil.
Dem Bündnis für GUTE PFLEGE gehören neben dem
ASB weitere 22 Mitgliedsverbände und zwölf Unter-
stützer an. Gemeinsam verfolgen die Mitglieder das
Ziel, die Rahmenbedingungen in der Pflege zugunsten
von pflegebedürftigen Menschen, ihrer pflegenden An-
gehörigen und der beruflich Pflegenden zu verbessern.
Pflegepersonalstärkungsgesetz
Im November 2018 wurde das Pflegepersonalstärkungs-
gesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2019 in Kraft
getreten ist. Während das Gesetz neben verschiedenen
kleineren Verbesserungen im Bereich der Pflege starke
Anreize für eine bessere Personalausstattung im Kran-
kenhausbereich und in Ansätzen auch in der stationä-
ren Altenpflege setzt, fehlten diese für den Bereich der
ambulanten Pflege zunächst. Immer mehr Pflegedienste
berichten aber, dass sie die Anfragen von pflegebedürfti-
gen Menschen wegen Personalmangels ablehnen müs-
sen. Der ASB forderte daher, dass der Gesetzgeber bes-
sere Rahmenbedingungen für die Pflegedienste schaffen
müsse, damit sie die in den Pflegestärkungsgesetzen neu
geschaffenen Pflegeleistungen auch erbringen könnten.
Buchstäblich in letzter Minute hat der Gesetzgeber auch
für den Bereich der häuslichen Krankenpflege ins Gesetz
geschrieben, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur
Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen nicht als
unwirtschaftlich abgelehnt werden darf. Der ASB wird
aufmerksam verfolgen, ob die gesetzlich intendierten
Verbesserungen bei den Pflegediensten tatsächlich an-
kommen. Fest steht: Pflegedienste müssen ihre Mitarbei-
ter besser bezahlen können, um als Arbeitgeber attraktiv
zu bleiben.
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ASB-Jahrbuch 2018 73