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Steigende Eigenanteile in der

stationären Pflege begrenzen

Der Arbeiter-Samariter-Bund hält die steigenden Kos-

ten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen für

eine bedenkliche Entwicklung und empfiehlt gesetzliche

Schritte zur Begrenzung der Eigenanteile.

Der ASB fordert daher im August 2018, die nach

§ 30 SGB XI vorgesehene Überprüfung und Anpassung

der Leistungen der Pflegeversicherung nicht erst im

Jahr 2020, sondern im Hinblick auf die gegenwärtige

Entwicklung im stationären Bereich noch im laufenden

Jahr vorzunehmen. Höhere Leistungen der Pflegeversi-

cherung würden dazu führen, dass die Eigenanteile der

Versicherten wieder sinken. Außerdem sollte die me-

dizinische Behandlungspflege in stationären Einrich-

tungen, so wie auch im ambulanten Bereich, durch die

Krankenversicherung finanziert werden.

Wenn die relativ hohen Kosten für die medizinische Be-

handlungspflege nicht aus den Leistungen der Pflegever-

sicherung gezahlt werden müssten, würden die Eigenan-

teile ebenfalls sinken.

Um Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen weiter

zu entlasten, forderte der ASB, dass die Länder endlich

ihrer Verantwortung zur finanziellen Förderung der

Investitionskosten nachkommen müssen. Hierzu haben

sie sich bei der Einführung der Pflegeversicherung

verpflichtet, wie sich aus § 9 S. 3 SGB XI ergibt.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnten der so

genannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil und die

ebenfalls vom Pflegebedürftigen zu tragenden Investiti-

onskosten erheblich reduziert werden. Außerdem ist auf

eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der

Pflegeversicherung zu achten, die gerade vor dem Hin-

tergrund des demografischen Wandels von erheblicher

Bedeutung ist.

74 ASB-Jahrbuch 2018