

Steigende Eigenanteile in der
stationären Pflege begrenzen
Der Arbeiter-Samariter-Bund hält die steigenden Kos-
ten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen für
eine bedenkliche Entwicklung und empfiehlt gesetzliche
Schritte zur Begrenzung der Eigenanteile.
Der ASB fordert daher im August 2018, die nach
§ 30 SGB XI vorgesehene Überprüfung und Anpassung
der Leistungen der Pflegeversicherung nicht erst im
Jahr 2020, sondern im Hinblick auf die gegenwärtige
Entwicklung im stationären Bereich noch im laufenden
Jahr vorzunehmen. Höhere Leistungen der Pflegeversi-
cherung würden dazu führen, dass die Eigenanteile der
Versicherten wieder sinken. Außerdem sollte die me-
dizinische Behandlungspflege in stationären Einrich-
tungen, so wie auch im ambulanten Bereich, durch die
Krankenversicherung finanziert werden.
Wenn die relativ hohen Kosten für die medizinische Be-
handlungspflege nicht aus den Leistungen der Pflegever-
sicherung gezahlt werden müssten, würden die Eigenan-
teile ebenfalls sinken.
Um Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen weiter
zu entlasten, forderte der ASB, dass die Länder endlich
ihrer Verantwortung zur finanziellen Förderung der
Investitionskosten nachkommen müssen. Hierzu haben
sie sich bei der Einführung der Pflegeversicherung
verpflichtet, wie sich aus § 9 S. 3 SGB XI ergibt.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnten der so
genannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil und die
ebenfalls vom Pflegebedürftigen zu tragenden Investiti-
onskosten erheblich reduziert werden. Außerdem ist auf
eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der
Pflegeversicherung zu achten, die gerade vor dem Hin-
tergrund des demografischen Wandels von erheblicher
Bedeutung ist.
74 ASB-Jahrbuch 2018