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ASB-Jahrbuch 2015
In seinem Eingangsstatement stellte Staatssekretär
Laumann die zentralen Entscheidungen des Bundes-
gesundheitsministeriums zur Pflege dar: Erstens gelte
es, die Tagespflege weiter zu stärken. Zweitens müssten
erheblich mehr Anstrengungen zur Personalgewinnung
unternommen werden, sowohl im stationären als auch
im ambulanten Bereich. Drittens müsse die Entbüro
kratisierung in der Pflege vorangetrieben werden.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass der Fachkräfte-
mangel ein großes Problem darstellt. Die ASB-Vertreter
plädierten zudem für eine politische Einflussnahme, um
die Verhandlungsmacht der Krankenkassen – mit der
negativen Auswirkung auf die Entlohnung von pflegeri-
schen Leistungen – zu verringern.
Thematisiert wurde auch die Beratung von Pflegebe-
dürftigen und ihren Angehörigen zu den Leistungs-
ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung. Da die
Pflegekassen ihren Auftrag zu unabhängiger Beratung
aus Sicht des ASB nur unzureichend erfüllen, sind viele
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu
wenig über ihre Leistungsansprüche informiert. Hier
springen nach Ansicht des ASB häufig die Pflegedienste
in die Bresche, ohne dass deren Aufwand ausreichend
gedeckt sei.
Zudem diskutierten die Teilnehmer den Referenten-
entwurf des Gesetzes zur Palliativversorgung. Ihrer
Ansicht nach berücksichtigt dieser bislang nur unzu-
reichend die Rolle der ambulanten Pflegedienste. Die
ASB-Vertreter sagten außerdem ihre Unterstützung bei
der Umsetzung des Strukturmodells zu.
Foto: ASB/B. Bechtloff
Foto: ASB/B. Bechtloff