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ASB-Jahrbuch 2015

In seinem Eingangsstatement stellte Staatssekretär

Laumann die zentralen Entscheidungen des Bundes-

gesundheitsministeriums zur Pflege dar: Erstens gelte

es, die Tagespflege weiter zu stärken. Zweitens müssten

erheblich mehr Anstrengungen zur Personalgewinnung

unternommen werden, sowohl im stationären als auch

im ambulanten Bereich. Drittens müsse die Entbüro­

kratisierung in der Pflege vorangetrieben werden.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass der Fachkräfte-

mangel ein großes Problem darstellt. Die ASB-Vertreter

plädierten zudem für eine politische Einflussnahme, um

die Verhandlungsmacht der Krankenkassen – mit der

negativen Auswirkung auf die Entlohnung von pflegeri-

schen Leistungen – zu verringern.

Thematisiert wurde auch die Beratung von Pflegebe-

dürftigen und ihren Angehörigen zu den Leistungs-

ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung. Da die

Pflegekassen ihren Auftrag zu unabhängiger Beratung

aus Sicht des ASB nur unzureichend erfüllen, sind viele

pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu

wenig über ihre Leistungsansprüche informiert. Hier

springen nach Ansicht des ASB häufig die Pflegedienste

in die Bresche, ohne dass deren Aufwand ausreichend

gedeckt sei.

Zudem diskutierten die Teilnehmer den Referenten-

entwurf des Gesetzes zur Palliativversorgung. Ihrer

Ansicht nach berücksichtigt dieser bislang nur unzu-

reichend die Rolle der ambulanten Pflegedienste. Die

ASB-Vertreter sagten außerdem ihre Unterstützung bei

der Umsetzung des Strukturmodells zu.

Foto: ASB/B. Bechtloff

Foto: ASB/B. Bechtloff