

ASB-Jahrbuch 2015
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Der Mensch im Mittelpunkt
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Ambulante Pflegedienste
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Mahlzeitendienste
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Hausnotruf
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Begegnungsstätten
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Mobile Soziale Dienste
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Altenpflegeheime
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Tagespflegeeinrichtungen
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Kurzzeitpflegeeinrichtungen
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Betreutes Wohnen für Senioren
Der Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ hat dazu geführt, dass die ambu-
lanten Pflege- und Hilfsangebote in den vergangenen Jahren stark ausgebaut
wurden. Zum 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft, das
durch höhere Leistungsbeträge die Angebote der ambulanten Pflege gegen-
über der stationären Pflege weiterhin stärkt.
So stieg 2015 in den ASB-Tagespflegeeinrichtungen die Anzahl der Tages-
gäste sowie der Besuchstage an. Dieses Angebot ist innerhalb der Dienstleis-
tungspalette des ASB eines der erfolgreichsten und wächst stetig. Weitere
Tagespflegeeinrichtungen sind im Bau oder in der Planung.
Das Pflegestärkungsgesetz II, das im November 2015 beschlossen wurde,
brachte weitere wichtige Veränderungen, z. B. die Umstellung von drei Pflege
stufen auf fünf Pflegegrade, bei denen nicht mehr der zeitliche Umfang des
Hilfebedarfs als Einstufungsgrundlage dienen.
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ALTENHILFE