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RATGEBER
TIPP
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ASB MAGAZIN
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Das „Gesetz für sichere digitale Kom-
munikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen“, kurz E-Health-
Gesetz, ist am 1. Januar 2016 in Kraft
getreten und ebnet den Weg in die
Digitalisierung im Gesundheitswe-
sen. Arztbriefe per Fax oder Post sind
dann passé. Bis Mitte 2018, so der
Zeitplan des Bundesgesundheitsmi-
nisteriums, sollen alle Ärzte, Zahn-
ärzte und Krankenhäuser die Daten
ihrer Patienten digital verwalten und
übermitteln. Entlass- und Arztbriefe
werden dann elektronisch über ein
besonderes Netz – die sogenannte
Telematik-Infrastruktur – versendet.
Das Bundesgesundheitsministerium
verspricht sich von dieser Neuerung
eine sicherere Übermittlung der sen-
siblen Patientendaten. Auf diesem
Weg lassen sich medizinische Daten
unter Ärzten, Krankenhäusern und
Apotheken schneller und leichter
austauschen.
Elektronische
Gesundheitskarte
Erteilt ein Patient seinem Arzt die Er-
laubnis, verwaltet dieser dann ab Juli
2018 die lebensrettenden Notfallda-
ten des Patienten – Blutgruppe, Me-
dikationsplan und Vorerkrankungen
– auf der elektronischen Gesund-
heitskarte. Dies soll schnelle medi-
zinische Hilfe bei Notfällen ermög-
lichen. Ein weiterer Vorteil: Der auf
der Karte hinterlegte Medikations-
plan kann lebensgefährliche Wech-
selwirkungen von Medikamenten
verhindern. In einem eigenen Pati-
entenfach sollen Versicherte außer-
dem selbst Gesundheitsdaten able-
gen können, so zum Beispiel Mess-
werte von Fitnessarmbändern oder
die Einträge eines Patiententage-
buchs über Blutzuckermessung.
Alles unter Kontrolle?
Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe versicherte letztes Jahr in einer
Pressemitteilung, dass der Patient je-
derzeit Herr über seine Daten sei und
bestimmen könne, ob und welche
medizinischen Daten gespeichert wer-
den und wer sie lesen dürfe. Der Ver-
braucherzentrale Bundesverband e. V.
bemängelt, dass der Patient die Kon
trolle über seine Daten nur dann
habe, wenn er sie auch einsehen kön-
ne. Ein Zugang für Patienten zu den
eigenen Gesundheitsdaten auf der
elektronischen Gesundheitskarte ist
aber nicht vorgesehen.
Gegner des E-Health-Gesetzes weisen
zudem auf die Gefahr des Datenmiss-
brauchs durch unberechtigte Drit-
te hin. Sie befürchten, dass die über
die Telematik-Infrastruktur vermit-
telten Gesundheitsdaten extern ge-
speichert werden. Dies berge die Ge-
fahr, dass sich Pharmaindustrie und
Versicherer Zugang zu den für sie äu-
ßerst attraktiven Daten verschaffen
könnten. Bleibt zu hoffen, dass Pa-
tienten die beschriebenen Vorteile
der elektronischen Gesundheitskar-
te am Ende nicht zulasten ihres Da-
tenschutzes bezahlen müssen.
.
Quellen: Stiftung Warentest,
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Text: Astrid Königstein
Foto: Fotolia/rocketclips
Alles auf eine Karte?
Vor- und Nachteile des E-Health-Gesetzes
Ein Verkehrsunfall auf der Autobahn: Ein schwerverletzter Autofahrer bräuch
te dringend eine Bluttransfusion, doch welcher Blutgruppe gehört er an? Zum
Glück kann der Notarzt die Blutgruppe auf der elektronischen Gesundheits
karte des Verletzten finden und die Klinik vorab informieren. Noch ist das
Zukunftsmusik, doch durch das neue E-Health-Gesetz soll dies möglich wer
den. Welche Vor- und Nachteile das Gesetz bringen kann, erfahren Sie hier.