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er entscheidet für uns,
wenn wir es selbst nicht
mehr können? Wie kann ich was
regeln? Was ist wirklich notwen-
dig? Über diese Frage haben
wir mit der ASB-Fachreferentin
Dr. Marion Wilhelm gesprochen.
Der ASB hat gerade einen
Vorsorgeratgeber veröffentlicht,
der dabei hilft zu regeln, wer in
welcher Situation für einen
selbst entscheidet. Aber warum
benötigt man überhaupt eine
Vorsorgevollmacht?
M.W.:
Will man in einem Notfall
vermeiden, dass das Gericht einen
Betreuer bestellt, so setzt dies vor-
aus, dass ein anderer mittels einer
Vollmacht für einen selbst handeln
darf. Dies gilt – entgegen einem
weit verbreiteten Irrtum – auch
für Familienangehörige, sodass
selbst der Ehegatte oder die Kinder
ohne entsprechende Bevollmäch-
tigung nicht reagieren können.
Was genau regelt eine
Vorsorgevollmacht?
M.W.:
Hier kann eine Person des
Vertrauens als Bevollmächtigte
eingesetzt werden, die im Fall der
eigenen Entscheidungsunfähigkeit
für einen selbst handeln kann.
Allerdings setzt dies voraus, dass
man die Vollmacht zu einem Zeit-
punkt verfasst, zu dem man noch
gesundheitlich in der Lage ist,
sich selbst um seine rechtlichen
Angelegenheiten zu kümmern.
Eigentlich sollte jeder von uns
eine Vorsorgevollmacht haben.
Unfall und Krankheit kennen
schließlich keinen Zeitplan.
Wo bewahre ich eine Vorsorge-
vollmacht am besten auf?
M.W.:
Eine Vorsorgevollmacht
sollte im Ernstfall schnell gefun-
den werden können. Man kann
sie zu Hause aufbewahren.
Allerdings muss gewährleis-
tet sein, dass die betroffenen
Personen auch Kenntnis von
der Vollmacht haben und darauf
zugreifen können. Deshalb ist es
am besten, das Dokument direkt
bei der Person des Vertrauens
– dem Bevollmächtigten – zu
hinterlegen. Sinnvoll ist auch die
Registrierung beim Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer, wo man die Daten des
Bild: ASB/M. Nowak
Regeln, wer im Notfall entscheidet
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Der ASB gibt mit dem Vorsorgeratgeber
eine Hilfestellung, damit die Vorstellungen
präzise formuliert werden können.
ASB MAGAZIN
4 / 2017
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