Der vollständig neu konzipierte
und aktualisierte Ratgeber des
ASB-Bundesverbandes rund um
die Themen Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung ist kostenfrei
unter Angabe der Artikelnummer
602156 per Mail an
publikationsbestellung@asb.deerhältlich.
Vollmachtgebers und des Bevoll-
mächtigten hinterlegen kann.
Bin ich dann für immer an die
Vorsorgevollmacht gebunden?
M.W.:
Der Vollmachtgeber
kann die Vorsorgevollmacht
jederzeit widerrufen. Ist der
Bevollmächtigte im Besitz der
Vollmachtsurkunde, ist Voraus-
setzung, dass er diese an den
Vollmachtgeber zurückgibt.
Reicht denn eine Vorsorge-
vollmacht allein aus?
M.W.:
Nein. Um möglichst lü-
ckenlos vorzusorgen, sind drei
Bausteine notwendig. Während
die Vorsorgevollmacht darauf ge-
richtet ist, persönliche und vermö-
gensrechtliche Angelegenheiten
zu regeln, bestimmen Sie mit einer
Patientenverfügung, welche medi-
zinischen Maßnahmen an Ihnen
vorgenommen werden dürfen,
falls Sie selbst aus physischen oder
psychischen Gründen Ihren Wil-
len nicht mehr äußern können.
Im Unterschied dazu regelt eine
Vorsorgevollmacht, welche Person
im Fall einer Situation, in der Sie
Ihren Willen nicht mehr äußern
können, Ihren in der Patienten-
verfügung niedergelegten Willen
z. B. gegen Ärzte durchsetzt. Ihr
Bevollmächtigter wird dann
anhand Ihrer Weisungen mit den
Ärzten beraten, was zu tun ist.
Daneben gibt es noch die Betreu-
ungsverfügung. Sie dient dem
Zweck, eine Person des eigenen
Vertrauens zu benennen, die für
den Fall, dass eine Betreuung not-
wendig werden sollte, vom Betreu-
ungsgericht bestellt werden soll.
Eine Patientenverfügung
brauchen ja nur ältere
Menschen, oder?
M.W.:
Auch für jüngere Men-
schen ist sie empfehlenswert.
Jeder von uns muss damit
rechnen, unerwartet krank zu
werden oder in einen Unfall
verwickelt zu sein. Können Sie
sich selbst dann nicht mehr äu-
ßern, ist eine Patientenverfügung
hilfreich. Dabei kann der Inhalt
einer Patientenverfügung je nach
Ihrem Alter und Ihrer Lebens-
situation unterschiedlich sein.
Ratgeber Vorsorgevollmacht
VON HILKE VOLLMER
Dr. Marion Wilhelm
ist Juristin und
Fachreferentin für
Pflege beim ASB-
Bundesverband.
Haben Sie Fragen?
Dann schreiben Sie
ihr gerne:
magazin@asb.deUnsere Expertin
ASB/Hannibal
4 / 2017
ASB MAGAZIN
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