Liebe Leserin, lieber Leser,
seit dem 1. Januar 2017 greifen die neuen Pflegestärkungsgesetze. Die wichtigste
Änderung: Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Dazu wurden die Begutach-
tungskriterien angepasst und die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll außerdem einheitlich für Langzeit
pflege und Sozialhilfe gelten.
Durch die neuen Kriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die
Gleichstellung von körperlichen und geistigen Defiziten werden mehr Menschen
Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Zudem gibt es
großzügige Übergangsregelungen für Menschen, die bereits vor 2017 als pflege-
bedürftig eingestuft waren. Die Überleitung erfolgt automatisch. Eine erneute
Begutachtung ist dabei nicht nötig.
In dieser Broschüre erfahren Sie, was die neuen Gesetze für Sie bedeuten. Wenn
Sie weitergehende Beratung wünschen, stehen Ihnen die ASB-Pflegedienste und
die ASB-Pflegeberatungen gerne zur Verfügung. Den ASB in Ihrer Nähe finden
Sie unter:
www.asb.deSprechen Sie uns an!
Ihr Arbeiter-Samariter-Bund