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Zur Einschätzung des Grades der Pflegebedürftigkeit dient das „Neue Begutachtungs-

Assessment“ (NBA). Da bei der Begutachtung die individuellen Fähigkeiten in allen

Lebensbereichen erfasst werden, ist das NBA ein komplexes Instrument. Es gliedert

sich in acht Module. Sie werden unterschiedlich gewichtet.

Module zur Berechnung

des Pflegegrades

Das Modul 4 „Selbstversorgung“ ist

mit einer Gewichtung von 40 Pro-

zent in der Bewertung am bedeu-

tendsten. Die anderen Module, die in

die Bewertung eingehen, haben eine

Gewichtung von 10 bis 20 Prozent.

Aus den Modulen 1 bis 6 dienen fünf

als Grundlage für die Bemessung der

Pflegebedürftigkeit.

Bei den Modulen 2 „Kognitive und

kommunikative Fähigkeiten“ und

3 „Verhaltensweisen und psychische

Problemlagen“ geht nur der jeweils

höhere Wert in die Bemessung ein.

Die Module 7 „Außerhäusliche

Aktivitäten“ und 8 „Haushaltsführung“

werden lediglich dokumentiert, sie

gehen aber nicht in die Bewertung ein.

40% 20% 15%

15%

10%

Modul 6

Gestaltung des

Alltags und

sozialer Kontakte

Modul 2

kognitive und

kommunikative

Fähigkeiten

oder

Modul 3

Verhaltensweisen

und psychische

Problemlagen

Modul 5

Bewältigung und

selbstständiger

Umgang mit

krankheits- oder

therapiebedingten

Anforderungen und

Belastungen

Modul 4

Selbstversorgung

(Körperpflege,

Ernährung etc.)

Modul 1

Mobilität

Quelle: ASB

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