Zur Einschätzung des Grades der Pflegebedürftigkeit dient das „Neue Begutachtungs-
Assessment“ (NBA). Da bei der Begutachtung die individuellen Fähigkeiten in allen
Lebensbereichen erfasst werden, ist das NBA ein komplexes Instrument. Es gliedert
sich in acht Module. Sie werden unterschiedlich gewichtet.
Module zur Berechnung
des Pflegegrades
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Das Modul 4 „Selbstversorgung“ ist
mit einer Gewichtung von 40 Pro-
zent in der Bewertung am bedeu-
tendsten. Die anderen Module, die in
die Bewertung eingehen, haben eine
Gewichtung von 10 bis 20 Prozent.
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Aus den Modulen 1 bis 6 dienen fünf
als Grundlage für die Bemessung der
Pflegebedürftigkeit.
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Bei den Modulen 2 „Kognitive und
kommunikative Fähigkeiten“ und
3 „Verhaltensweisen und psychische
Problemlagen“ geht nur der jeweils
höhere Wert in die Bemessung ein.
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Die Module 7 „Außerhäusliche
Aktivitäten“ und 8 „Haushaltsführung“
werden lediglich dokumentiert, sie
gehen aber nicht in die Bewertung ein.
40% 20% 15%
15%
10%
Modul 6
Gestaltung des
Alltags und
sozialer Kontakte
Modul 2
kognitive und
kommunikative
Fähigkeiten
oder
Modul 3
Verhaltensweisen
und psychische
Problemlagen
Modul 5
Bewältigung und
selbstständiger
Umgang mit
krankheits- oder
therapiebedingten
Anforderungen und
Belastungen
Modul 4
Selbstversorgung
(Körperpflege,
Ernährung etc.)
Modul 1
Mobilität
Quelle: ASB
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