Wenn bereits vor dem 1. Januar 2017
Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,
wird die Pflegestufe zum Beginn von
2017 in einen Pflegegrad (PG) überführt.
Bei der Überleitung ist ausgeschlossen,
dass sich Leistungsansprüche verschlech-
tern. In den meisten Fällen findet sogar
eine deutliche Verbesserung statt. Die
Überleitung erfolgt automatisch ohne
Antragstellung. Pflegebedürftige und
ihre Angehörigen brauchen dafür nicht
selbst aktiv zu werden. Eine neue Begut-
achtung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Die Überleitung von der
Pflegestufe zum Pflegegrad
1
3
2
4
5
1
0
2
1
*
2
*
3
3
*
Alt
PFLEGESTUFEN
orientieren sich
am Zeitaufwand
NEU
PFLEGEGRADE
orientieren sich
am Grad der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad gilt nur für neu
eingestufte Personen
Schwere Beeinträchtigungen der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Erhebliche Beeinträchtigungen der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Schwerste Beeinträchtigungen der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Schwerste Beeinträchtigungen der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
* mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Quelle: ASB
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