Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 (PG 1)
haben Anspruch auf den Entlastungs-
betrag von 125 Euro pro Monat. Dieser
kann zum Beispiel für Entlastungsleis-
tungen, Tagespflege und Kurzzeitpflege
verwendet werden. Weitere Leistungen
für Versicherte im PG 1 sind – wie in den
übrigen Pflegegraden – die Versorgung
mit Pflegehilfsmitteln von bis zu 40 Euro
pro Monat, Zuschüsse für Maßnahmen
zur Verbesserung des Wohnumfelds mit
bis zu 4.000 Euro je Maßnahme sowie die
kostenlose Pflegeberatung, zum Beispiel
durch den ASB-Pflegedienst.
Der einrichtungsabhängige Eigenan-
teil (private Zuzahlung) in stationären
Einrichtungen wird über die Pflegegra-
de hinweg vereinheitlicht. Er ist somit in
der jeweiligen Einrichtung für alle Pfle-
gegrade identisch und ändert sich auch
nicht, wenn sich der Pflegegrad im Laufe
der Zeit erhöht. Im Bundesdurchschnitt
wird der Eigenanteil zunächst deutlich
unter 1.000 Euro im Monat liegen. Er
kann im Laufe der Zeit steigen, wenn der
Anteil der Bewohner mit hohen Pflege-
graden in den stationären Einrichtungen
zunimmt.
Gesamtübersicht der Leistungen
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