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ASB-Jahrbuch 2015
Umsetzung im Sinne der Implementierung einer Be-
reichsausnahme für den Rettungsdienst von Beginn an
begleitet.
Der Verband hat seine Einwände zum Referentenent-
wurf einer neuen Richtlinie für die öffentliche Vergabe
von Aufträgen im Rahmen der Verbändeanhörung am
29. Mai 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWI) dargelegt. Die Forderung, nur die
freiwilligen Hilfsorganisationen zu benennen, die auch
aktiv im Katastrophen- und Zivilschutz mitwirken und
Kapazitäten für Großschadenlagen vorhalten, wurde
daraufhin im Regierungsentwurf berücksichtigt.
Die ASB-Wasserrettung
Seit Anfang Januar 2015 gilt der Rettungsbootführer
schein See, den die ASB-Wasserretter im Rahmen ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit erwerben können, auch als
Berechtigungsnachweis für den Sportbootführerschein
See. Der Grund für diese Anerkennung liegt in der
Änderung der Sportbootführerscheinverordnung des
Bundesverkehrsministeriums. Damit wird dem hohen
Standard in der Ausbildung Rechnung getragen: So ist
es den engagierten ASB‘lern, welche den Rettungboot-
führerschein See beim ASB erworben haben, möglich,
diesen auch privat zu nutzen – d. h. sie haben die Mög-
lichkeit, den Sportbootführerschein See zu beantragen.
Interessenten, die bereits einen Sportbootführerschein
See besitzen, können sich diesen – wie bisher auch
schon praktiziert – für ein ehrenamtliches Engagement
in der ASB-Wasserrettung teilweise anrechnen lassen.
Der ASB-Rückholdienst
Mithilfe bodengebundener Rückholstützpunkte in ganz
Europa sowie der Stützpunkte für die luftgebundenen
Transporte in Deutschland organisiert und sichert das
Team des ASB-Rückholdienstes von Köln aus den
Transport und die Rückholung kranker oder verletzter
Menschen in wohnortnahe Krankenhäuser und Versor-
gungseinrichtungen.
Der ASB-Rückholdienst arbeitet mit einem zertifizier-
ten Qualitätsmanagementsystem. Insgesamt 27.375
Anrufe aus aller Welt erreichten im vergangenen Jahr
Foto: Hannibal