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ASB-Jahrbuch 2015

Umsetzung im Sinne der Implementierung einer Be-

reichsausnahme für den Rettungsdienst von Beginn an

begleitet.

Der Verband hat seine Einwände zum Referentenent-

wurf einer neuen Richtlinie für die öffentliche Vergabe

von Aufträgen im Rahmen der Verbändeanhörung am

29. Mai 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie (BMWI) dargelegt. Die Forderung, nur die

freiwilligen Hilfsorganisationen zu benennen, die auch

aktiv im Katastrophen- und Zivilschutz mitwirken und

Kapazitäten für Großschadenlagen vorhalten, wurde

daraufhin im Regierungsentwurf berücksichtigt.

Die ASB-Wasserrettung

Seit Anfang Januar 2015 gilt der Rettungsbootführer­

schein See, den die ASB-Wasserretter im Rahmen ihrer

ehrenamtlichen Tätigkeit erwerben können, auch als

Berechtigungsnachweis für den Sportbootführerschein

See. Der Grund für diese Anerkennung liegt in der

Änderung der Sportbootführerscheinverordnung des

Bundesverkehrsministeriums. Damit wird dem hohen

Standard in der Ausbildung Rechnung getragen: So ist

es den engagierten ASB‘lern, welche den Rettungboot-

führerschein See beim ASB erworben haben, möglich,

diesen auch privat zu nutzen – d. h. sie haben die Mög-

lichkeit, den Sportbootführerschein See zu beantragen.

Interessenten, die bereits einen Sportbootführerschein

See besitzen, können sich diesen – wie bisher auch

schon praktiziert – für ein ehrenamtliches Engagement

in der ASB-Wasserrettung teilweise anrechnen lassen.

Der ASB-Rückholdienst

Mithilfe bodengebundener Rückholstützpunkte in ganz

Europa sowie der Stützpunkte für die luftgebundenen

Transporte in Deutschland organisiert und sichert das

Team des ASB-Rückholdienstes von Köln aus den

Transport und die Rückholung kranker oder verletzter

Menschen in wohnortnahe Krankenhäuser und Versor-

gungseinrichtungen.

Der ASB-Rückholdienst arbeitet mit einem zertifizier-

ten Qualitätsmanagementsystem. Insgesamt 27.375

Anrufe aus aller Welt erreichten im vergangenen Jahr

Foto: Hannibal