

Die Schulung und Beratung zum Thema Leistungstren-
nung findet im ASB seit Frühjahr 2018 statt. Im Rah-
men des Fachtags Teilhabe bildete sich die Unterarbeits-
gruppe „Leistungstrennung“, die im September 2018
erneut zusammenkam. Außerdem bietet der ASB-Bun-
desverband seinen Gliederungen individuelle Unterstüt-
zung ihrer Einrichtungen im Umsetzungsprozess durch
einen Experten an.
Gesetzesänderung im Mietrecht erreicht
Erstmals im Dezember 2017 hatte sich der ASB dafür
stark gemacht, dass Mietverträge mit sozialen Einrich-
tungen von den Eigentümern der Immobilien nicht aus
Spekulationsgründen gekündigt werden können. Bis-
her waren Kündigungen sehr einfach möglich, weil die
Anmietung durch soziale Träger, die die Wohnungen
als Wohnraum weitervermieten, als Gewerbemietver-
hältnis galt.
Jetzt wurde die Forderung des ASB nach einem Kün-
digungsschutz erfüllt: Am 23. November 2018 hat der
Bundestag eine Änderung des Mietrechts beschlossen.
Eine Kündigung sozialer Träger wird dadurch deutlich
erschwert. Da die Lage auf dem Wohnungsmarkt jedoch
weiterhin sehr angespannt ist, fordert der ASB die Schaf-
fung von mehr bezahlbarem Wohnraum, eine bedarfs-
gerechte Anpassung der durch den Sozialhilfeträger re-
finanzierten Kosten der Unterkunft und mehr barriere-
freien Wohnraum.
TEILHABE
Durch das allmähliche Inkrafttreten des Ende 2016
verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes wird es ab
2020 zu einem Systemwechsel in den vollstationären
Einrichtungen der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie
kommen. Diese Umstellung wirft Fragen auf, die recht-
zeitig geklärt werden müssen.
Bisher erhalten die Einrichtungen eine Gesamtvergütung
pro Platz, in der Maßnahmenpauschale, Grundpauschale
und Investitionsbetrag enthalten sind. Künftig werden
die Betreuungsleistungen und Leistungen für Unterkunft
und Verpflegung voneinander getrennt. Nicht abschlie-
ßend geklärt ist bisher, wie die Träger ihre Investitions-
kosten (betriebsnotwendige Anlagen einschließlich Aus-
stattung) refinanzieren können.
Um sich als Einrichtung auf diese tiefgreifende Um-
strukturierung der Leistungstrennung vorzubereiten, be-
darf es einer genauen Erfassung und Zuordnung der ak-
tuellen Kosten in den vollstationären Einrichtungen. Der
Bundesverband unterstützt die Einrichtungen des ASB
in diesem Umstellungsprozess und stellt hierfür auch ex-
terne Beratungskapazitäten zur Verfügung.
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ASB-Jahrbuch 2018
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