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Die Schulung und Beratung zum Thema Leistungstren-

nung findet im ASB seit Frühjahr 2018 statt. Im Rah-

men des Fachtags Teilhabe bildete sich die Unterarbeits-

gruppe „Leistungstrennung“, die im September 2018

erneut zusammenkam. Außerdem bietet der ASB-Bun-

desverband seinen Gliederungen individuelle Unterstüt-

zung ihrer Einrichtungen im Umsetzungsprozess durch

einen Experten an.

Gesetzesänderung im Mietrecht erreicht

Erstmals im Dezember 2017 hatte sich der ASB dafür

stark gemacht, dass Mietverträge mit sozialen Einrich-

tungen von den Eigentümern der Immobilien nicht aus

Spekulationsgründen gekündigt werden können. Bis-

her waren Kündigungen sehr einfach möglich, weil die

Anmietung durch soziale Träger, die die Wohnungen

als Wohnraum weitervermieten, als Gewerbemietver-

hältnis galt.

Jetzt wurde die Forderung des ASB nach einem Kün-

digungsschutz erfüllt: Am 23. November 2018 hat der

Bundestag eine Änderung des Mietrechts beschlossen.

Eine Kündigung sozialer Träger wird dadurch deutlich

erschwert. Da die Lage auf dem Wohnungsmarkt jedoch

weiterhin sehr angespannt ist, fordert der ASB die Schaf-

fung von mehr bezahlbarem Wohnraum, eine bedarfs-

gerechte Anpassung der durch den Sozialhilfeträger re-

finanzierten Kosten der Unterkunft und mehr barriere-

freien Wohnraum.

TEILHABE

Durch das allmähliche Inkrafttreten des Ende 2016

verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes wird es ab

2020 zu einem Systemwechsel in den vollstationären

Einrichtungen der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie

kommen. Diese Umstellung wirft Fragen auf, die recht-

zeitig geklärt werden müssen.

Bisher erhalten die Einrichtungen eine Gesamtvergütung

pro Platz, in der Maßnahmenpauschale, Grundpauschale

und Investitionsbetrag enthalten sind. Künftig werden

die Betreuungsleistungen und Leistungen für Unterkunft

und Verpflegung voneinander getrennt. Nicht abschlie-

ßend geklärt ist bisher, wie die Träger ihre Investitions-

kosten (betriebsnotwendige Anlagen einschließlich Aus-

stattung) refinanzieren können.

Um sich als Einrichtung auf diese tiefgreifende Um-

strukturierung der Leistungstrennung vorzubereiten, be-

darf es einer genauen Erfassung und Zuordnung der ak-

tuellen Kosten in den vollstationären Einrichtungen. Der

Bundesverband unterstützt die Einrichtungen des ASB

in diesem Umstellungsprozess und stellt hierfür auch ex-

terne Beratungskapazitäten zur Verfügung.

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ASB-Jahrbuch 2018

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