

ASB-Jahrbuch 2015
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Reform der Erste-Hilfe-Ausbildung
Die Zahl der Kursteilnehmer hat sich durch ein neues
Ausbildungskonzept deutlich erhöht. Seit dem 1. April
2015 dauern sowohl die Grundausbildung in Erster
Hilfe als auch die Kurse zum Ersthelfer im Betrieb
nur noch einen statt wie bisher zwei Tage. Zum einen
wurden viele Erste-Hilfe-Maßnahmen im Laufe der
vergangenen Jahre vereinfacht, zum anderen haben Stu-
dien bestätigt, dass Kursteilnehmer nachhaltiger lernen,
wenn sich die Kurse auf wesentliche Inhalte beschrän-
ken. So sollen mögliche Ersthelfer die wichtigsten Maß-
nahmen so sicher beherrschen, dass sie sie im Notfall
ohne Angst anwenden können.
Seit Oktober 2015 müssen alle Führerscheinbewerber
eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von neun
Unterrichtseinheiten absolvieren. Der Kurs „Lebensret-
tende Sofortmaßnahmen“, der sonst zusätzlich besucht
werden musste, ist darin bereits enthalten. Diese Schu-
lung ist also inhaltlich identisch mit der betrieblichen
Erste-Hilfe-Ausbildung.
Somit hat sich das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur dem neuen Ausbildungskonzept
der Hilfsorganisationen und Unfallversicherungsträger
angeschlossen. Damit hat man eine bundesweit einheit-
liche Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Bereiche einge-
führt.
Foto: ASB/T. Schamberger