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ASB-Jahrbuch 2015

31

Reform der Erste-Hilfe-Ausbildung

Die Zahl der Kursteilnehmer hat sich durch ein neues

Ausbildungskonzept deutlich erhöht. Seit dem 1. April

2015 dauern sowohl die Grundausbildung in Erster

Hilfe als auch die Kurse zum Ersthelfer im Betrieb

nur noch einen statt wie bisher zwei Tage. Zum einen

wurden viele Erste-Hilfe-Maßnahmen im Laufe der

vergangenen Jahre vereinfacht, zum anderen haben Stu-

dien bestätigt, dass Kursteilnehmer nachhaltiger lernen,

wenn sich die Kurse auf wesentliche Inhalte beschrän-

ken. So sollen mögliche Ersthelfer die wichtigsten Maß-

nahmen so sicher beherrschen, dass sie sie im Notfall

ohne Angst anwenden können.

Seit Oktober 2015 müssen alle Führerscheinbewerber

eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von neun

Unterrichtseinheiten absolvieren. Der Kurs „Lebensret-

tende Sofortmaßnahmen“, der sonst zusätzlich besucht

werden musste, ist darin bereits enthalten. Diese Schu-

lung ist also inhaltlich identisch mit der betrieblichen

Erste-Hilfe-Ausbildung.

Somit hat sich das Bundesministerium für Verkehr und

digitale Infrastruktur dem neuen Ausbildungskonzept

der Hilfsorganisationen und Unfallversicherungsträger

angeschlossen. Damit hat man eine bundesweit einheit-

liche Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Bereiche einge-

führt.

Foto: ASB/T. Schamberger